Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten und Wachdienst

  • Hallo zusammen,


    letzte Woche hat uns die Betriebskostenabrechnung 2022 erreicht. Trotz einem Guthaben bei den Heizungskosten müssen wir nachzahlen, da die Betriebskosten über unseren Vorauszahlungen liegen.


    Jetzt zu dem Problem. Zu der Betriebskostenabrechnung 2021 sind zwei Kostenarten hinzugefügt worden. 1. Außenanlagen mit 2960 Euro und 2. Wachdienst mit 420 Euro bei insgesamt 682qm. (Eigenanteil 1. 355 Euro und 2. 50 Euro) Auf Nachfrage bei der Hausverwaltung kam sinngemäß folgende Begründung:


    "Wir hatten im letzten Jahr starke Probleme mit Verschmutzung des Innenhofs, unser Hausmeister war, vor allem in den Sommermonaten und nach dem Wochenende, jeweils mindestens eine Stunde damit beschäftig den Hof zu reinigen. Ebenfalls hatten wir „Beschwerden“ von Anwohnern die uns mitteilten, das sich Fremde länger im Hof aufhalten um dort Alkohol zu trinken oder andere Dinge zu konsumieren. Ebenfalls wird vermehrt fremder Müll sowie Sperrmüll abgelegt, den unser Hausmeister ebenfalls entsorgen muss. Wir wollten auch den Durchgang zum Hauszugang schon mit einem Zaun schließen, doch einige Bewohner im Haus waren dagegen."


    Zudem wurde wohl ein Wachdienst engagiert, wovon sie die Protokolle vorweisen könnten. Wir wurden aber zu keiner der beiden Punkte vorher informiert, weder zum Wachdienst noch zu dem zusätzlichen Betriebskostenpunkt mit der Außenanlage.


    Zusätzliche Info: Kostenarten wie Hausmeister, Gebäudereinigung und Abfallbeseitigung sind zusätzlich auch schon enthalten und auch in der Betriebskostenvereinbarung festgehalten. Die Punkte 1. und 2. sind nirgends vertraglich als Betriebskosten festgelegt.


    Meine Frage wäre nun folgende. Dürfen die Kosten auf uns Mieter umgelegt werden? Vor allem bei der Müllbeseitigung handelt es sich ja nicht um laufende, regelmäßig anfallende Betriebskosten im eigentlichen Sinne. Die entstandenen Kosten für den Zaun sind dementsprechend meiner Meinung nach auch nicht umlagefähig?


    Vielen Dank schonmal.


    Gruß

    Felix

  • Vor allem bei der Müllbeseitigung handelt es sich ja nicht um laufende, regelmäßig anfallende Betriebskosten im eigentlichen Sinne.

    Doch, eigentlich schon. Bei einer Regelmäßigkeit kommt es nicht darauf an, ob diese Kosten wöchentlich, monatlich oder jährlich anfallen. Regelmäßig sind die Kosten auch, wenn diese nur aller 2- Jahre anfallen. Diese Kosten sind über die Position der Müllbeseitigung umlegbar.


    Wenn die Position "Wachschutz" nicht angekündigt, bzw. vertraglich vereinbart ist, müsst ihr diese Kosten auch nicht tragen. Das würde ich einfach ablehnen. Rein interessehalber würde ich den Vermieter aber mal fragen, was der Sinn des Wachschutzes ist, wenn weiterhin Sperrmüll und Co. abgelagert wird.


    Die Position "Außenanlagen" gibt es in der Betriebskostenverordnung nicht, aber das werden sicher ganz normale Kosten des Hauswarts sein. Ich würde hier definitiv die Nachweise sehen wollen. Sind diese vorhanden und es gibt keinen Pauschalvertrag mit dem Hausmeister, wären die Kosten meiner Meinung nach auch zu zahlen.

    Die entstandenen Kosten für den Zaun sind dementsprechend meiner Meinung nach auch nicht umlagefähig?

    Ich denke es gibt keinen Zaun, weil das von den Mietern abgelehnt wurde?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn der Hausmeister die Arbeiten durchführt und dafür sein Gehalt bekommt, welches in der Abrechnung auch aufgeführt ist, dass ist fraglich, wie nochmal zusätzliche Kosten für die Arbeiten entstehen können. Tätigkeiten, die der Hausmeister ausführt und dafür Gehalt bekommt, dürfen gar nicht nochmal extra aufgeführt werden. Das sollte man sich in den Belegen genauer anschauen.


    Die Poition Außenanlagen kann so oder so gestrichen werden, denn mit dem Begriff kann man als Mieter nicht wissen, was gemeint ist. Das ist aber erforderlich, denn man soll schon allein aus der Betriebskotenabrechnung erkennen können, ob die Kosten umlagefähig sind oder nicht. Die Belegeinsicht ist dazu gedacht, die Beträge zu überprüfen, aber nicht um die Umlagefähigkeit einer Position festzustellen.

  • Vielen Dank schonmal. Ich habe jetzt die Kosten des Wachdienstes abgelehnt und die Nachweise für die Kosten der Position Außenanlagen angefordert.


    Wie kann ich prüfen ob ein Pauschalvertrag mit dem Hauswart besteht oder nicht? Ist das auf den Belegen der zusätzlichen Kosten dann klar ersichtlich?


    Hier im Anhang mal die Betriebskostenabrechnung.

    denke es gibt keinen Zaun, weil das von den Mietern abgelehnt wurde?

    Das war nur eine Überlegung falls die Kosten auf uns umgelegt worden sind, ob das dann zulässig wäre. Da wir auch hier nicht informiert worden sind als Mietpartei.


    Hier nochmal die Betriebskostenabrechnung.