Guten Tag meine Lieben,
meine Hausverwaltung hat mir heute mitgeteilt das Sie zukünftig nur noch auf dem Postwege mit mir kommunizieren möchten.
Sprich ich solle es unterlassen zukünftig E-Mail oder Faxe an Sie zu verschicken.
Darf man den seit Jahren gepflegten Kommunikationskanal einseitig einfach so einschränken?
Gilt hier nicht auch der Grundsatz der Geichbehandlung?
Kontaktaufnahme erfolgte stets nur bei berechtigtem Anliegen.
Ist das rechtens? Ich würde mich über eure Einschätzung sehr freuen.