Einseitige Einschränkung der Kommunikationswege

  • Guten Tag meine Lieben,

    meine Hausverwaltung hat mir heute mitgeteilt das Sie zukünftig nur noch auf dem Postwege mit mir kommunizieren möchten.

    Sprich ich solle es unterlassen zukünftig E-Mail oder Faxe an Sie zu verschicken.

    Darf man den seit Jahren gepflegten Kommunikationskanal einseitig einfach so einschränken?

    Gilt hier nicht auch der Grundsatz der Geichbehandlung?

    Kontaktaufnahme erfolgte stets nur bei berechtigtem Anliegen.

    Ist das rechtens? Ich würde mich über eure Einschätzung sehr freuen.

  • Danke für deine Antwort, aber Vermutungen möchte ich nicht anstellen.

    Meine Anfragen an die Verwaltung waren immer sachbezogen und begründet.

    Daher die grundliegende Frage, ob Vertragspartner so etwas einseitig bestimmen dürfen.

    Selbstverständlich unter der Voraussetzung man benutzt den Kommunikationskanal nicht rechtsmissbräuchlich.

  • Das ist okay, dass du über die Gründe nicht sprechen möchtest. Ich habe nur deswegen gefragt, weil man eventuell einen Versuch des persönlichen Gesprächs unternehmen könnte um Unstimmigkeiten auszuräumen.

    Ansonsten wüsste ich nicht, was dagegen spricht, wenn eine Partei die Kommunikation einschränken möchte. Auf der anderen Seite kann die Hausveraltung nicht wirklich etwas dagegen machen, wenn du dich nicht daran hälst, weil es gibt ja ein Vertragsverhältnis zu regeln. Schlimmstenfalls bekommst du keine Antwort mehr auf dem Weg.

  • Danke für deine erneute Antwort :)

    Ich habe halt den Eindruck wie hier auf Zeit gespielt wird.... geht halt zum Teil um fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen....

    Dir ein schönes Wochenende!

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