Hundehaltung handschriftlich im Mietvertrag verboten

  • Hallo. Ich habe eine Frage.

    Meine Frau und ich sind 09/22 in unsere jetzige Wohnung gezogen. Unsere Vermieterin ( wohnt über uns) hat einen kleinen Hund. Beim unterschreiben des Mietvertrages würde handschriftlich festgehalten das Hunde verboten und Katzen nur geduldet sind solange sie den Hausfrieden nicht stören.

    Wir haben diesen auch unterschrieben.

    Ca 2 Monaten später ist die Wohnung unter uns vermietet worden (seperater Eingang) die Dame die eingezogen ist besitzt einen kleinen Hund.

    Nun wollten wir uns auch einen kleinen Pomerania zulegen und haben unsere Vermieterin gefragt , sie sagte das Sie keinen 2. Hund hier oben im Haus wünscht. Auf weitere Nachfrage wieso, sagte sie nur das dies laut Mietvertrag verboten ist.

    Wir fühlen uns ein bisschen getäuscht! Auf die Frage was sie denn dagegen hat kommt keine Antwort.

    Zudem muss ich sagen das unsere Vermieterin teilweise aggressiv reagiert und verbal ausfallend wird wenn ihr was nicht passt.

    Wir sind mittlerweile im mietverein eingetreten aber leider dauert der Termin für den Rechtsanwalt sehr lange.

    Weiss jemand was wir tun können ?

    Geplant war der Einzug des Hundes am 01.04.2023 ...

  • En pauschales Hundehaltungsverbot im Mietvertrag ist unwirksam, auch wenn es handschriftlich formuliert ist. Ein Verbot muss immer begründet sein, wobei die Interessen von Mieter und Vermieter abgewägt werden müssen.

    Wenn das Verbot nicht rechtens ist, heißt das aber nicht, dass ihr euch einfach einen Hund anschaffen könnt. Vielmehr müsstet ihr die Zustimmung vor einem Gericht einklagen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Seitdem sie weiss das wir einen Hund möchten, lässt sie ihren absichtlich bellen und macht einen riesen Lärm ...

    Manche sagen das man nichts machen kann da wir das unterschrieben haben und den gleichen Hauseingang benutzen wie sie.

    Die Nachbarin unter uns hat einen seperaten Eingang.

  • Manche sagen das man nichts machen kann da wir das unterschrieben haben

    Das ist aber nicht zutreffend. Der Vermieter kann sich darauf nicht berufen und muss die Interessen im Einzelfall bewerten und darauf basierend seine Entscheidung treffen.

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