Kaution und Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine zweigeteilte Frage ;)

    1: Ich habe vom 01.02.2022 bis zum 30.09.2022 laut Mietvertrag ein Zimmer in einer Doppelhaushälfte gemietet. Die anderen Räume sowie der garten standen mir zur Benutzung zur Verfügung.

    - Wie werden die Nebenkosten jetzt verrechnet ? Muss ich nur Anteilsmäßig, sprich 50 Prozent der Kosten tragen ? Oder muss ich alle Kosten von Strom , Gas und Müllabführ übernehmen.

    Der Vermieter hat nicht dort gewohnt, aber hatte noch Sachen im Kühlschrank, da er ab und zu am Wochenende mal da war, oder einpaar Tage in den Ferien.


    2: Das Mitverhätnis ist am 30.09.2022 geendet, incl. Schlüsselübergabe. Bisher habe ich kein Nebenkostenabrechnung erhalten. Die Kautio habe ich auch noch nicht wieder, mit der üblichen Begründung der noch nicht ausgestellten Nebenkostenabrechnung. Bisher bin ich da immer vertröstet worden.

    Jetzt ist ja das ominöse halbe Jahr rum. Was kann ich nun zum 01.04. tun, um ein wenig Druck auszuüben?


    Vielen Dank im Voraus


    Horst

  • Wie werden die Nebenkosten jetzt verrechnet ?

    So, wie vertraglich vereinbart ;)

    Hast Du nur ein Zimmer angemietet, dann zahlst Du auch nur anteilig für diese Fläche Betriebskosten.



    Das Mitverhätnis ist am 30.09.2022 geendet, incl. Schlüsselübergabe. Bisher habe ich kein Nebenkostenabrechnung erhalten. Die Kautio habe ich auch noch nicht wieder, mit der üblichen Begründung der noch nicht ausgestellten Nebenkostenabrechnung.

    Theoretisch hat der Vermieter bis zum 31.12.2023 Zeit. Er darf hier allerdings nur einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Die gesamte Kaution darf er nicht einbehalten. Hierauf könnte man den Vermieter mal hinweisen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.