Untermietvertrag - wird Hausverwaltung bei Anmeldung des Untermieters informiert?

  • Hallo zusammen,

    ich habe meine Wohnung mit Erlaubnis meiner Hausverwaltung für die kommenden 2 Monate untervermieten dürfen. Die HV hat den Untermietvertrag und auch die Personalausweiskopie meines Untermieters (= Bruder einer Arbeitskollegin also kein komplett Fremder) erhalten. Nun habe ich gestern von meinem Untermieter erfahren, dass auch seine Freundin in der Zeit bei mir wohnen wird. Mir persönlich ist das ziemlich egal, auch wenn ich es besser gefunden hätte, wenn er das schon vorab so mit mir kommuniziert hätte. Nun bat er mich, ob ich für ihre Anmeldung (sie ist gebürtige Mexikanerin) die Vermieterbescheinigung unterschreiben könnte. Meine Frage: Darf ich das, obwohl der Untermietvertrag explizit nur mit meinem Untermieter abgeschlossen wurde? Wird die HV bei der Anmeldung ggf. sogar informiert? Ich bin froh, dass die HV die Untermiete ermöglicht hat und möchte es mir jetzt natürlich nicht mit ihr verscherzen. Genauso wenig möchte ich sie aber erneut nerven, um auch die Freundin meines Untermieters offiziell mit in den Mietvertrag reinzunehmen. Genau genommen ist es ja jetzt schon nicht ganz rechtens, dass seine Freundin ebenfalls in meiner Wohnung wohnt.

    Wahrscheinlich lautet die Antwort auf meine "darf ich das" Frage "nein!". Fühle mich auf jeden Fall nicht wirklich wohl damit die Vermieterbescheinigung zu unterschreiben.

    Danke schon jetzt für euer Feedback!

  • Nun habe ich gestern von meinem Untermieter erfahren, dass auch seine Freundin in der Zeit bei mir wohnen wird.

    Das musst du nicht erlauben, wenn du nicht möchtest. Der Untermieter hätte dir das vorher sagen müssen, wenn es schon bei Vertragsschluss seine Absicht war, die Freundin mit aufzunehmen.

    ob ich für ihre Anmeldung (sie ist gebürtige Mexikanerin) die Vermieterbescheinigung unterschreiben könnte

    Das Formular nennt sich nicht Vermieterbescheinigung, sondern es nennt sich Wohnungsgeberbescheinigung. Und Wohnungsgeber ist in dem Fall dein Untermieter. Er gibt der Freundin ja Wohnraum und nicht du. Deshalb muss er das unterschreiben.

  • Hi Fruggel,

    vielen Dank für deine flotte Antwort. Als ich das erfahren habe war ich auch nicht begeistert. Er hat sich jedoch dafür entschuldigt und für mich ist es okay. Ich will bloß nicht, dass mir deswegen Probleme mit der HV entstehen können. Danke für den Tipp, dass er die Wohnungsgeberbescheinigung unterschreiben kann/soll. So werde ich es machen bzw. weiterleiten.

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