Kündigung Mietvertrag gültig?

  • Hallo zusammen,


    Ich habe zwei Probleme.

    Ich habe meine Kündigung per Einwurfeinschreiben fristgerechet aufgegeben und diese wurde lt. Deutscher Post auch fristgerechet geliefert.

    Meine Vermieterin meint nun jedoch, dass keine Kündigung angekommen ist (hab ihr das per Telefon jedoch zuvor schon mitgeteilt, dass ich kündige), macht aber schon fleissig Besichtigungstermine aus (4te diese Woche). Bin ich mit dem Einwurfeinschreiben safe?


    2tes Problem:

    Am Mietvertrag haben Ich (Hauptmieter) UND meine Freundin unterschrieben und in der Wir-Form den Brief aufgesetzt. Ich bin mir nicht mehr sicher ob wir irgendwann meine Freundin als Mitmieterin aufgeführt haben.

    Ist in beiden Fällen die Kündigung gültig?


    Gruß

    Epi

  • Ich bin mir nicht mehr sicher ob wir irgendwann meine Freundin als Mitmieterin aufgeführt haben.

    Das ist nicht schädlich, wenn sie die Kündigung mit unterschrieben hat, auch wenn sie im Mietvertrag nicht als Vertragspartner stehen sollte.

    Bin ich mit dem Einwurfeinschreiben safe?

    Dass sie den Brief bekommen hat, ja. Das ist durch den Beleg der Post ausreichend nachweisbar. Das kann sie nicht abstreiten. Theoretisch könnte sie allerdings behaupten, dass in dem Umschlag nur ein weißes Blatt Papier war oder sonst irgend was aber keine Kündigung. Doch das ist ja nicht der Fall, denn sie sagt ja, gar nichts erhalten zu haben.

    macht aber schon fleissig Besichtigungstermine aus

    Und was sagt sie auf die Frage, aus welcher Veranlassung sie das macht, wenn sie keine Kündigung erhalten hat?

  • Hallo Epi90

    also Einschreiben Einwurf, persönlicher Einwurf mit Zeuge oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung gezeichnet vom Vermieter. Alles das ist wasserdicht. OK, mal unter uns, die telefonische Vorankündigung kannste untern Tisch fallen lassen, da ist rechtlich nicht hinterlegt. Und zu den Besichtigungen, ganz einfach. Ich gehe jetzt davon aus, dass du um schriftlich Bestätigung im Kündigungsschreiben gebeten? Wenn nicht würde ich dies hinterschießen und dem Vermieter ganz sachlich darauf hinweisen, dass du ohne diese schriftliche Bestätigung der Kündigung keine weiteren Besichtigungen mehr zulassen musst und auch nicht tust. Frage, was kann dir schon passieren? Gekündigt hast du/ihr eh und da ist es nur wichtig, dass alle im Mietvertrag eingetragenen Mieter unterschreiben und wenn da eine Person mehr unterschreibt macht das nix, die kann gar noch gut als Zeuge auftreten. Der Vermieter kann dir ja dann gerne gegenkundigen ;) , was eh von Seiten Recht nicht geht.


    Ich hoffe ich konnte dir/euch helfen.


    Grüße Kurt

  • und dem Vermieter ganz sachlich darauf hinweisen, dass du ohne diese schriftliche Bestätigung der Kündigung keine weiteren Besichtigungen mehr zulassen musst

    Das ist fachlich leider ganz falsch. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die nicht von einer Bestätigung des Vermieters abhängt. Ist die Kündigung des Mieters ausgesprochen gilt sie auch. Und ab diesem Zeitpunkt muss man auch Besichtigungen ermöglichen, da der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, die Wohnung möglichst nahtlos weiter zu vermieten.

  • Ich gehe jetzt davon aus, dass du um schriftlich Bestätigung im Kündigungsschreiben gebeten?

    Genau das habe ich gemacht. Ich werde die Vermieterin heute darauf hinweisen, da sie später mit Mietinteressenten vorbeikommt, dass sie doch bitte die Bestätigung der Kündigung unterschreiben soll (auch wenn es nicht notwendig ist). Ein neues Kündigungsschreiben mit altem Datum lege ich ihr zusätzlich nochmals bereit. Sollte Sie das nicht tun (wovon ich ausgehe "Können wir nach der Besichtigung klären") werde ich sie fragen, wieso wir denn dann überhaupt Besichtigungen machen, wenn sie dies nicht bestätigt. Weiß nicht was geschickter ist.


    Und was sagt sie auf die Frage, aus welcher Veranlassung sie das macht, wenn sie keine Kündigung erhalten hat?

    Ich weiss schon was kommen wird "Sie haben mir ja bisher nur telefonisch mitgeteilt, dass sie kündigen".


    Ich find das so lustig - sie holt Mietinteressenten ran und muss denen ja auch ein Datum nennen ab wann sie einziehen können :D.

    Dass es sowas freches überhaupt gibt - der Vormieter hat mich vor 3 Jahren schon vorgewarnt, dass ich alles dokumentieren soll. (Leider hatte ich ihm da die Küche schon abgekauft)

  • wieso wir denn dann überhaupt Besichtigungen machen, wenn sie dies nicht bestätigt.

    Die Vermieterin muss das nicht bestätigen, das kannst du nicht verlangen. Aber zu behaupten, es liegt von dir keine Kündigung vor, ist nicht glaubwürdig, wenn sie Besichtigungen macht. Das nimmt ihr niemand ab, und bestimmt auch kein Richter denke ich. Wenn man vom Fortbestehen des Mitverhältnisses ausgeht, würde man das nicht tun.

  • So, "geschafft".


    In meinem Kuendigungsschreiben hab ich folgenden Sachverhalten geschrieben:

    Sehr geehrte xy,

    hiermit kündigen wir den bestehenden Mietvertrag für die Wohnung xy vom xy ordentlich und fristgerecht zum xy. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Mietvertrages schriftlich.


    Darüber hinaus teilen wir Ihnen mit, dass die von Herrn xy erhaltene Einzugsermächtigung zum Einzug der Miete ab diesem Zeitpunkt widerrufen wird.


    Informieren Sie uns bitte im Vorfeld, wenn Besichtigungstermine mit neuen Interessenten vereinbart werden, damit wir uns diesbezüglich abstimmen können. Im Rahmen meiner Kündigung möchten wir Sie um einen Termin für die Schlüsselübergabe bitten.


    Per Nachsendeantrag bitten wir Sie, uns die Nebenkostenabrechnung an die Adresse xy zu senden. Die aus dem beendeten Mietverhältnis entstehende Rückzahlung der Mietkaution, sowie eventueller Nebenkostenguthaben bitten wir an folgende Bankverbindung zu überweisen:


    Vermieterin meint, dass sie das vorerst nicht als rechtsgültig ansieht, weil der Satz mit dem "Nachsendeantrag" ihres Erachtens so nicht korrekt ist, wenn ich meine zukünftige Adresse nicht angeben (Angenommen ich habe noch keine neue Wohnung, dann dürfte ich diesen Satz doch auch schreiben).



    Und Sie hat nachwievor drauf bestanden, dass die Kündigung nicht angekommen ist. Einmal hat sie sich versprochen und gemeint (zu ihrem Lebensgefährten), "Hab ich doch gesagt, als ich es gelesen hab, dass das ne Vorlage ist."

  • Eine Sache noch zur Ergänzung. Ich weiß nicht ob es dich interessiert. Man ist durchaus verpflichtet, eine neue Anschrift zu nennen. Das ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis, das man zu erfüllen hat, und auch dem Vermieter die Möglichkeit geben muss, seine Pflichten zu erfüllen. Im Übrigen kann der Vermieter ja auch die neue Adresse vom Einwohnermeldeamt erfahren, und diese Gebühren hättest du dann auch zu ersetzen.

  • Man ist durchaus verpflichtet, eine neue Anschrift zu nennen.

    Bist du dir sicher, habe nun schon von unterschiedlichen Rechtsprechungen gelesen.

    Ich will halt einen Cut unter die Ganze Sache setzen. Hätte ich nun noch keine neue Wohnung, könnte ich diese ja ebenso nicht nennen. Als Sicherheit kann ich ihr die Wohnung meiner Eltern oder sonstiges nennen, da bin ich ja immer erreichbar - aber meine neue Wohnung will ich aus gutem Grund schon nicht nennen. Könnte ja auch sein, dass Unwahrheiten erzählt werden oder oder oder... Man weiß ja heutzutage nie, wie man sieht.

    Ich bin nicht 100%ig sicher - Anscheinend wird das von unterschiedlichen Amtsgerichten unterschiedlich ausgelegt.

  • Ich will halt einen Cut unter die Ganze Sache setzen

    Verstehe ich. Aber das Mietverhältnis ist nicht mit dem Ende der Mietzeit abgewickelt, sondern erst mit der NK Abrechnung und der Kautionsabrechnung. Du kannst auch sagen, dass die NK Abrechnung per E-Mail zugestellt werden solle. Das genügt auch, es ist nicht per Post Pflicht.

  • Aber das Mietverhältnis ist nicht mit dem Ende der Mietzeit abgewickelt, sondern erst mit der NK Abrechnung und der Kautionsabrechnung. Du kannst auch sagen, dass die NK Abrechnung per E-Mail zugestellt werden solle. Das genügt auch, es ist nicht per Post Pflicht.

    Ich versteh das Problem nicht ganz - der Nachsendeauftrag läuft dann über meine neue Adresse. Ich lass diesen Nachsendeauftrag ja anlegen.
    Ich kann ihr gerne die Adresse meiner Eltern geben, das sollte doch okay sein. Ich will Ihr jedoch nicht meine neue Adresse geben.
    Meine Email hat sie ja ebenso..

  • Du musst dich nicht rechtfertigen. Es ist okay, wie du es halten möchtest. Ich beantworte hier nur, wie es aus rechtlicher Sicht betrachtet werden sollte. Jedenfalls ist die Kündigung wegen dem Satz nicht ungültig. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

  • .... Das ist richtig Vermieter/innen müssen das nicht schriftlich bestätigen, jedoch kann du mit einer Bestätigung sicher sein, dass die Vermieterseite diesbezüglich keine Mucken mehr machen kann. Ich selbst habe bereits allzu oft erfahren, dass ne gewisse Kategorie Menschen nur mit nen gewissen Druck kooperieren. ... [Textteil entfernt] Schließlich scheint deine Kündigung ja nicht auf Koordination gestoßen zu sein. Wenn du erst mal ausgezogen bist kann die Vermieterseite dich erst recht leicht am langen Arm halten.


    Grüße Kurt

    • Offizieller Beitrag

    @Kurt23

    Wenn Sie sich weiterhin am Forum beteiligen wollen, dann sollten Sie die Regeln beachten. Hier werden keine Empfehlungen gegeben, die einen Benutzer wissentlich in Schwierigkeiten bringen können, weil es rechtliche Konsequenzen haben kann!

  • Hallo Fruggel,

    die Regeln sind mir bekannt. Jedoch hat Epi90 bereits Schwierigkeiten. Und Frage, welche Schwierigkeiten, gerichtliche Konsequenzen, kann sie denn bei solch einer Handlung bekommen? Dass sie aus der Wohnung fliegt? Epi90 will doch eh aus der Wohnung. Im weiteren hat die Vermieterin doch laut ihrer eigenen Aussage keine rechtsbindende Kündigung erhalten 😉, drum muss sie auch niemand zur Besichtigung in die Wohnung lassen. Sowas nennt man lediglich mit den eigenen Waffen schlagen. Und wenn die Vermieterin weiterhin auf nicht erhalten der Kündigung beharrt, bleibt Epi90 weiter erstmal schön Mieterin, zahlt schön brav weiter Miete und das solange bis es dann eventuell vor Gericht geht. Denn selbst mit ihrem Einschreibebeleg müsst sie das im Zweifelsfall gerichtlich durchboxen.

  • welche Schwierigkeiten, gerichtliche Konsequenzen, kann sie denn bei solch einer Handlung bekommen?

    Wenn durch die Verweigerung der Besichtigungen die Wohnung nicht nahtlos weiter vermietet werden kann, entsteht dem Vermieter ein Schaden, da er erst mal keine Miete mehr bekommt. Dafür kann Schadenersatz verlangt werden. Das nur als Beispiel, eventuell gibt es weiteren Schaden. Es kann also teuer werden.

    weiterhin auf nicht erhalten der Kündigung beharrt, bleibt Epi90 weiter erstmal schön Mieterin, zahlt schön brav weiter Miete

    Auch das ist eine falsche Schlussfolgerung. Ein Mieter, der gekündigt hat, wird nach Ende der Kündigungsfrist keine Miete mehr bezahlen. Warum sollte er auch! Es ist also der Vermieter, der auf Zahlung klagen müsste, wenn er anderer Meinung ist. Doch wenn man belegen kann, dass die Kündigung beim Vermieter eingegangen sein muss, wird der Vermieter diese Klage verlieren. Da hat ein Mieter also kein Risiko.