Hallo,
meine Mietwohnung wird den Eigentümer wechseln und da ich bisher vergleichsweise wenig Miete zahle, ist eine Mieterhöhung dann vorstellbar.
Ich habe gelesen, dass die Mieterhöhung max. 20% betragen darf bzw. auf die max. auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden darf.
Kann der Vermieter einfach das Maximum an Mietpreiserhöhung fordern oder muss er dies begründen?
Wenn ja, welche Kriterien fließen hier mit ein? Das fällt mir so spontan ein (bitte korrigieren, falls etwas nicht zutrifft):
* Wertsteigende Merkmale: Welche wären das zum Beispiel?
* Alter der Immobilie
* Zeitpunkt der Durchführung der letzten Renovierung
* Zustand der Immobilie (Wie wird sowas bestimmt?)
Woher bekommen denn eigentlich Vermieter Mietpreise von Vergleichswohnungen, die sie nicht selbst besitzen? Die können doch nicht nur einfach in die Online-Wohnungsanzeigen schauen und danach beurteilen, ob eine Wohnung eine geeignete Vergleichswohnung ist.