Welche Kriterien für Mietpreis-Erhöhung?

  • Hallo,


    meine Mietwohnung wird den Eigentümer wechseln und da ich bisher vergleichsweise wenig Miete zahle, ist eine Mieterhöhung dann vorstellbar.


    Ich habe gelesen, dass die Mieterhöhung max. 20% betragen darf bzw. auf die max. auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden darf.


    Kann der Vermieter einfach das Maximum an Mietpreiserhöhung fordern oder muss er dies begründen?


    Wenn ja, welche Kriterien fließen hier mit ein? Das fällt mir so spontan ein (bitte korrigieren, falls etwas nicht zutrifft):


    * Wertsteigende Merkmale: Welche wären das zum Beispiel?

    * Alter der Immobilie

    * Zeitpunkt der Durchführung der letzten Renovierung

    * Zustand der Immobilie (Wie wird sowas bestimmt?)


    Woher bekommen denn eigentlich Vermieter Mietpreise von Vergleichswohnungen, die sie nicht selbst besitzen? Die können doch nicht nur einfach in die Online-Wohnungsanzeigen schauen und danach beurteilen, ob eine Wohnung eine geeignete Vergleichswohnung ist.

  • Zunächst muss man unterscheiden, ob eine Mieterhöhung durch Vergleichswohnungen oder Vergleich mit einem Mietspiegel durchgeführt werden soll.


    Nur bei einem Mietspiegel sind "wohnwertsteigernde Merkmale" relevant. Welche das genau sind und wie sich diese auswirken, steht beim Mietspiegel dabei. Das ist sehr unterschiedlich.


    Wenn es über Vergleichswohnungen geht, dann müssen die Wohnungen genau das sein, vergleichbar. Da fällt dann das Baujahr, Sanierungen/Renovierungen, energetischer Zustand, Lage im Gebäude und natürlich Wohnfläche, Zimmerzahl, Ausstattung... rein.


    Woher der Vermieter die Daten bekommt? Onlineportale sind nicht zulässig. Manche Vermieter sind im örtlichen Vermieter-Verein, oder "man kennt sich", gerade bei kleinen Orten, wo es keine Mietspiegel gibt. Ggf. arbeitet auch jemand mit einer örtlichen Hausverwaltung zusammen, die dann andere Vermieter kennt usw. Da gibt es schon verschiedene Quellen für Vermieter. Für manche ist aber auch schwierig, an Daten zu kommen.

  • Danke für deine Antwort, Schweinchenfan.


    Es gibt eine zweite Wohnung eines anderen Vermieters direkt auf dem gleichen Stockwerk in demselben Haus, die meiner sehr ähnlich ist. Die wäre dann wahrscheinlich so eine Vergleichswohnung. Wobei ich nicht weiß, wie oft dort renoviert wurde.


    Nun ist es ja so, dass nicht jede vergleichbare Wohnung exakt den gleichen Mietpreis hat. Reicht eine Vergleichswohnung als Grundlage für eine Mietpreis-Erhöhung? Wenn der Vermieter mehrere Vergleichswohnungen ausfindig gemacht hat, nimmt er dann einfach den Mittelwert der Mietpreise?

  • Es ist nicht besonders sinnvoll, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, wie der Vermieter die Mieterhöhung vielleicht begründen könnte. Denn darüber wird sich der Vermieter den Kopf zerbrechen müssen, wenn er die Mieterhöhung notfalls auch gerichtlich durchsetzen will. Wenn du eine Mieterhöhung in Händen hast, dann prüfe lieber, ob diese korrekt ist.


    Falls es einen Mietspiegel gibt, wird der Vermieter diesen benutzen. Du hast zu einem Mietspiegel nichts erwähnt. Unter Umständen kann auch der Mietspiegel eine Nachbarortes relevant sein. Spekulationen, was der Vermieter tun wird, helfen wir nicht weiter. Und eine Vergleichswohnung genügt nicht, es müssen mindestens drei sein.

  • OK, dann warte ich erst mal ab, bis es soweit ist. Und danke für die Info, dass es mindestens drei Vergleichswohnungen sein müssen.


    Zum Mietspiegel habe ich nur Infos gefunden, die die Preise grob staffeln für Wohnungen einer bestimmten Größe, also für 30 m2, 60 m2 und 100 m2. Je mehr Quadratmeter, desto geringer der Preis pro Quadratmeter. Aber keine Ahnung, wie man Werte für Wohnungsflächen dazwischen berechnet.

  • Aber keine Ahnung, wie man Werte für Wohnungsflächen dazwischen berechnet.

    Du musst dir das als Spanne der Eingruppierung vorstellen. Also die eine Preisangabe gilt dann für Wohnungen zwischen 30 und 60m², die andere Zahl für 60-100 usw. Denn je größer die Wohnung, desto mehr Komfort hat man, und dadurch einen höheren m² Preis.