Hallo,
wir sind im März in eine Neubauwohnung eingezogen. Leider hat der Vermieter es mit seinen Dienstleistern nicht hinbekommen, Zähler zu verbauen, d.h. es existiert kein Zähler für Heizung, Kaltwasser oder Warmwasser. Die Zähler sind seiner Aussage nach lange beauftragt und der Dienstleister kommt nicht hinterher.
Wir haben den Mietvertrag nun wieder gekündigt und fragen uns, auf welcher Basis eine Abrechnung stattfinden soll (6 Wohnungen mit unterschiedlicher Größe/Einwohnerzahl) - alle ohne Zähler. Habt Ihr einen Tipp wie man das handhaben kann bzw. welche Urteile es dazu bereits gibt?
Danke, viele Grüße
Klaus