Neubau - bislang keine Zähler verbaut

  • Hallo,


    wir sind im März in eine Neubauwohnung eingezogen. Leider hat der Vermieter es mit seinen Dienstleistern nicht hinbekommen, Zähler zu verbauen, d.h. es existiert kein Zähler für Heizung, Kaltwasser oder Warmwasser. Die Zähler sind seiner Aussage nach lange beauftragt und der Dienstleister kommt nicht hinterher.


    Wir haben den Mietvertrag nun wieder gekündigt und fragen uns, auf welcher Basis eine Abrechnung stattfinden soll (6 Wohnungen mit unterschiedlicher Größe/Einwohnerzahl) - alle ohne Zähler. Habt Ihr einen Tipp wie man das handhaben kann bzw. welche Urteile es dazu bereits gibt?


    Danke, viele Grüße

    Klaus

  • Ich weiß nicht, wie der Vermieter die Abrechnung machen wird. Aber gemäß der Heizkostenverordnung müsste er die Kosten dann nach dem Verhältnis der Wohnflächen abrechnen.


    Und da er nicht nach Verbrauch abrechnen kann, hat man nach §12 der HeizKV als Mieter dafür das Recht, die Kosten um 15% zu kürzen.

  • auf welcher Basis eine Abrechnung stattfinden soll (6 Wohnungen mit unterschiedlicher Größe/Einwohnerzahl) - alle ohne Zähler.

    Für das Kaltwasser gibt es unstrittig keine allgemeine Pflicht zur Verbrauchserfassung. Hier gilt der Verteilungsmaßstab, der im Mietvertrag vereinbart ist. Das könnte nach Verbrauch sein, jedoch auch Wohnfläche, Personen... Ein Blick in den Mietvertrag sollte diese Frage klären.


    Bzgl. der Heizkosten gilt die Heizkostenverordnung. I.d.R.muss hier der Verbrauch erfasst werden und Fruggel hat schon auf das Kürzungsrecht hingewiesen, wenn dies nicht erfolgt. Dann würde nach Wohnfläche abgerechnet und ihr dürft die Kosten um 15% kürzen. Im Neubau kommen aber auch zunehmend die Ausnahmen nach §11 zum Tragen, z.B. wenn die Heizung bzw. das Warmwasser über eine Wärmepumpe bereitgestellt wird. Dann gibt es keine Pflicht zur Verbrauchserfassung und es kann nach dem vereinbarten Maßstab abgerechnet werden, ggf. nach Wohnfläche.