Höhe der Mietminderung bei fast einjährigem Wasserschaden im Keller

  • Hallo zusammen,

    ich habe nach einem Wasserschaden in meinem Keller eine Mietminderung in Höhe von 375,27 € von der Wohnbaugesellschaft zugesprochen bekommen.

    Diese wurde laut Schreiben wie folgt berechnet:

    30% von der Gesamtmiete (671,25 €) = 201,37 € monatlich

    Ausfalltage gesamt: 55 Tage

    201,37 €/ 31 Tage x 55 Tage = 375,27 €

    Meine Frage ist, ob diese Summe angemessen ist bei einer Schadensdauer von ziemlich genau 12 Monaten.

    Ungefähr 1/3 meiner Kellerfläche war konstant naß. Wasser tropfte ständig aus der Kellerdecke (kam aus der "fehl-sanierten" Wohnung im EG) . Ich musste im Durchnitt 2-3 mal im Monat von mir aufgestellte Eimer (jeweils 15 Liter) oben an der Straße entleeren. Auch gab es viel Rost an den abgestellten Fahhräder und einige Leinwände/Bastelutensilien und Stoffe wurden dadurch unbrauchbar.

    Mehrere Schadensmeldungen per Telefon und email wurden nicht zeitnah bearbeitet oder sogar ohne Rückmeldung geschlossen.

    Erst seit der erneuten Sanierung der Wohnung im EG (Ende November 2022) ist mein Keller wieder trocken.

    Meine erste Schadensmeldung war am 8.12.2021

    Behebung des Schadens seit Anfang Dezember 2022.

    Müsste daher die Mietminderung nicht höher ausfallen ?

    Heitere Grüße, Andy

  • Über die konkrete und angemessene Höhe kann nur ein Anwalt Auskunft geben, weil das von den konkreten Umständen abhängt.

    Hier im Forum dürfen wir Dir das auch nicht beantworten, da Rechtsberatungen nicht erlaubt sind.

    Nur als kurzer Ansatz: Es gibt Urteile, dass die Miete bei einer Nichtnutzbarkeit um ca. 3-5% gemindert werden kann. Setze ich das bei deiner Miete an, könnte das passen.

    Auch gab es viel Rost an den abgestellten Fahhräder und einige Leinwände/Bastelutensilien und Stoffe wurden dadurch unbrauchbar.

    Das geht den Vemieter aber nichts an. Das ist Sache deiner Hausratversicherung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ob diese Summe angemessen ist bei einer Schadensdauer von ziemlich genau 12 Monaten

    Wie kommt die Hausverwaltung auf 55 Tage, wenn der Schaden länger bestand? Geht man von der Dauer der Sanierung der Wohnung im EG aus oder wie kommen die Tage zustande?

    Ich vermute zumindest, dass es um die Zeit der Sanierung gehen könnte. Weil auch mir erscheinen 30% nur allein für den Mangel mit dem Wasser im Keller zu viel. Die restlichen Monate fehlen also vermutlich noch, dann aber mit einem geringeren Prozentsatz.

    eine Mietminderung in Höhe von 375,27 € von der Wohnbaugesellschaft zugesprochen bekommen.

    Eine Mietminderung hängt nicht davon ab, was die Vermietung einem genehmigt. Die Vermietung setzt meistens zu wenig an verständlicherweise. Die Frage ist vielmehr, wie sehr die Nutzung eingeschränkt ist. Und das sollte man im Zweifel mit einem Anwalt oder Mietverein besprechen.

    Auch gab es viel Rost an den abgestellten Fahhräder und einige Leinwände/Bastelutensilien und Stoffe wurden dadurch unbrauchbar.

    Gemäß §536a Abs. 1 BGB ist neben der Minderung ein Schadenersatz nicht ausgeschlossen. Unter Umtänden kann es also sein, dass der Vermieter dafür aufkommen muss. Das aber nur ein theoretisch als Hinweis zu verstehen. Manche Gegenstände sollte man nie in einem Keller aufbewahren, weil man dort immer mit Feuchtigkeit rechnen kann.

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