Rechnung für Reparaturen rechtens?

  • Hallo zusammen,

    ich erhielt heute eine Rechnung von meiner Hausverwaltung für die Reparaturen an meinen Küchen- und Badarmaturen, durchgeführt durch eine Drittfirma.

    Laut Mietvertrag soll ich für Kleinreparaturen in Höhe von bis zu 100€ selber aufkommen. (siehe Mietvertrag im Anhang)

    Zu zahlen sind jedoch 189,92€ für die Reparaturen, die am selben Tag, von derselben Person durchgeführt wurden.

    Es wurden einfach zwei Rechnungen erstellt, jeweils für eine Reparatur pro Raum. (siehe ebenfalls Anhang)

    Auffällig ist auch, dass der Betrag pro Reparatur bei knapp unter 100€ liegt.

    Das lässt sich einfach erklären, da die Sanitärfirma zu der Hausverwaltung gehört. (c/o im Rechnungskopf, im Anhang jedoch anonymisiert)

    Meine Frage nun an Euch: Ist das ganze rechtens? Kann ich etwas tun, um den Kosten zu entgehen?

    Vielen Dank schonmal und schöne Grüße

    Daniel

  • Da es sich um zwei Wasserhähne handelt, geht das in Ordnung. Denn somit sind es auch zwei Reparaturen.

    Man könnte sich noch anschauen, was genau an den Wasserhähnen kaputt war. Um ein Beispiel zu nennen, wenn diese von innen verkalken, dann zählt das nicht zur Kleinreparaturklausel, denn darauf hat man als Mieter keinen Einfluss.

  • Wie wäre denn jetzt das weitere Vorgehen?

    Das musst du für dich selbst entscheiden. Da kann dir keiner Vorschriften machen. Aber wenn man eine Forderung nicht begleichen will, dann teilt man das dem Vermieter üblicherweise mit und sagt, dass diese nicht berechtigt ist, da es nicht unter die Kleinrepraturen fällt.