Fenster aus dem Rahmen gefallen

  • Eine Teil unsere Fenster ist von der Rahmen rausgefallen und hat meine Mitbewohnerin auch verletzt. Da es einen Sonntag war haben wir versucht und den Fenster wieder in den Rahmen gelegt. Der Fenster öffnet aber nicht mehr und ist fest auf der Rahmen.

    Wenn wir den Vermieter das erklärt haben und gefragt das zu reparieren, haben sie uns gesagt, dass diesen einen Schönheitsreparatur ist und deshalb werden sie das nicht bezahlen.

    Muss ich selbe das bezahlen oder muss der Vermieter das bezahlen?

  • Defekte Fenster haben, wie der Name schon vermuten lässt, nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun.


    Die Reparatur ist zunächst Sache des Vermieters, der muss die Reparatur beauftragen. Ggf. könnte er die Kosten als Kleinreparatur auf den Mieter abwälzen, wenn das vereinbart ist. Aus der Beschreibung verstehe ich nicht, was da genau kaputt ist. Alles, was dem ständigen, unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegt, fällt darunter. Das wäre zum Beispiel der Fenstergriff.

  • Vorsicht, als ich das zweite Mal eine weitere Reparatur abgelehnt habe (Rolladenkasten und ein mehr als 15 Jahre alter Geschirrspüler), wurde zwei Wochen später eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen. Zu viele Vermieter, die nur an der Miete interessiert sind und sich nicht um ihre Verantwortlichkeiten kümmern. 😢


    Und soweit ich verstehe, spielt das keine Rolle, solange sein (vermutlich erfundener) Grund vernünftig ist, würde das Gericht auf seiner Seite stehen. Ich ziehe aus und er müsste nur einige geringe Umzugskosten zahlen als Schadenerzatz, wenn er nicht einzieht. Und ich verloren meine heim als 7 Jahre. 😥

  • als ich das zweite Mal eine weitere Reparatur abgelehnt habe

    Reparaturen kann man nicht ablehnen. Instandhaltungsmaßnehmen müssen geduldet werden.

    zwei Wochen später eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen

    Dann geht man zu einem Anwalt zur Prüfung und dieser stellt dann sicherlich fest, dass sie rechtsmißbräuchlich ist.