Mieterhöhung nach Sanierung und Modernisierung

  • Guten Tag

    Mal angenommen es kommt vom Vermieter eine Mieterhöhung wegen Sanierungen und Moderniersierung beläuft sich die Monatsmiete kalt statt 800€ auf 1000€ also Erhöhung um 200€.

    Wovon muss ein Vermieter ausgehen? Von der Jahresmiete 8% oder von den tatsächlichen Kosten wie ein Beispiel 30000 Euro die die Kosten geschätzt werden für die Sanierung.

    30000 € und davon die 8%

    Oder ( 200€)

    800 Miete kalt und die 8% ( 66€)

  • Die 8% beziehen sich auf die Kosten der Sanierung.

    Von diesen Kosten müssen aber noch staatliche Förderungen und Zuschüsse abgezogen werden, sowie auch ein Anteil an Reparaturen. Bei jeder Modernisierung gibt es auch Teile, die kaputt sind, in die Jahre gekommen. Nur die reine Verbesserung der Wohnqualität ist durch die Mieterhöhung umlagefähig.

    Wenn die Maßnahme mehrere Wohnungen betrifft (z.b. Fassadendämmung oder Heizanlage, dann muss die Erhöhung noch auf die Wohnungen aufgetelt werden.

  • Also die kosten sind für ein Haus das gemietet ist. Es doll eine Wärmepumpeheizung eingebaut werden und 2 dachfenster ausgetauscht werden.

    1. Er darf die Mieterhöhung schon im voraus haben ? Oder erst wen alles abgeschlossen ist.

    2. Wen die 30000 nicht reichen z.b. werden es 50000 dan würde auch die Miete ja um ca 350 euro erhöhen das wäre eine Erhöhung in 6 jahren von 40%

  • Wie gesagt, es muss ein angemessener Anteil für Reparaturen abgezogen werden. Den vollen Betrag kann ein Vermieter nie ansetzen.

    Im Voraus nicht, sondern nach Abschluss der Arbeiten. Wobei das ist Etappen passieren darf . Also beispielsweise wenn die Heizanlage fertig ist, dann die Erhöhung hierfür, und später dann für den anderen Teil.

    Das Gesetz begrenzt die zulässige Erhöhung auf 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren.

    Die Mieterhöhung sollte genau geprüft werden, wenn sie da ist, im Zweifel von einem Anwalt oder Mieterverein. Da gibt es viel, was ein Vermieter falsch machen kann.

  • Guten Tag

    Im Juli bekamen wir Post vom Vermieter. In dieser stand das er modernisieren wird ( neue Heizung und 2 neue Dachfenster) dadurch würde die Miete dann um 200 Euro ca steigen. Er könnte es aber erst sagen, wenn er die tatsächliche Schlussrechnung hat. Bis dahin alles ok.

    Sie wollten im August Anfang haben, dann aber erst jetzt am 1.10 angegangen. Wir sind natürlich froh über die neue Heizung da die alte eine Katastrophe ist.

    Unsere Frage nun ist:

    Er sagte, er wäre Mitte Dezember mit allem fertig. Ab wann darf dann erhöht werden? Direkt im Januar? Oder gibt es da eine Frist?

    Lieben Dank schon mal

    Thema bitte weiterführen

  • Die erhöhte Miete ist nach dem Gesetz ab dem dritten Monat nach Erhalt der schriftlichen Mieterhöhungserklärung zu leisten. Wenn die Erklärung noch im Dezember kommen sollte, wäre das also ab dem 1.3. Der Vermieter muss die Erhöhung also zunächst schriftlich erläutern, wie er das berechnet hat, sodass man die Möglichkeit hat, die Korrektheit überprüfen zu lassen.

  • sodass man die Möglichkeit hat, die Korrektheit überprüfen zu lassen.

    Wo kann man das machen lassen?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.