Guten Tag
Mal angenommen es kommt vom Vermieter eine Mieterhöhung wegen Sanierungen und Moderniersierung beläuft sich die Monatsmiete kalt statt 800€ auf 1000€ also Erhöhung um 200€.
Wovon muss ein Vermieter ausgehen? Von der Jahresmiete 8% oder von den tatsächlichen Kosten wie ein Beispiel 30000 Euro die die Kosten geschätzt werden für die Sanierung.
30000 € und davon die 8%
Oder ( 200€)
800 Miete kalt und die 8% ( 66€)
Mieterhöhung nach Sanierung und Modernisierung
- Angie1983
- Erledigt
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Die 8% beziehen sich auf die Kosten der Sanierung.
Von diesen Kosten müssen aber noch staatliche Förderungen und Zuschüsse abgezogen werden, sowie auch ein Anteil an Reparaturen. Bei jeder Modernisierung gibt es auch Teile, die kaputt sind, in die Jahre gekommen. Nur die reine Verbesserung der Wohnqualität ist durch die Mieterhöhung umlagefähig.
Wenn die Maßnahme mehrere Wohnungen betrifft (z.b. Fassadendämmung oder Heizanlage, dann muss die Erhöhung noch auf die Wohnungen aufgetelt werden.
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Also die kosten sind für ein Haus das gemietet ist. Es doll eine Wärmepumpeheizung eingebaut werden und 2 dachfenster ausgetauscht werden.
1. Er darf die Mieterhöhung schon im voraus haben ? Oder erst wen alles abgeschlossen ist.
2. Wen die 30000 nicht reichen z.b. werden es 50000 dan würde auch die Miete ja um ca 350 euro erhöhen das wäre eine Erhöhung in 6 jahren von 40%
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Wie gesagt, es muss ein angemessener Anteil für Reparaturen abgezogen werden. Den vollen Betrag kann ein Vermieter nie ansetzen.
Im Voraus nicht, sondern nach Abschluss der Arbeiten. Wobei das ist Etappen passieren darf . Also beispielsweise wenn die Heizanlage fertig ist, dann die Erhöhung hierfür, und später dann für den anderen Teil.
Das Gesetz begrenzt die zulässige Erhöhung auf 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren.
Die Mieterhöhung sollte genau geprüft werden, wenn sie da ist, im Zweifel von einem Anwalt oder Mieterverein. Da gibt es viel, was ein Vermieter falsch machen kann.