Miete liegt über Kaltmietenspiegel

  • Hallo,


    ich habe keinen passenden Thread gefunden, daher schreibe ich hier:


    Ich bewohne eine 21m2 Wohnung, wobei laut Vermieter mündlich 26 m2 zugesagt wurden. Im Mietvertrag steht hierbei nichts. Nun habe ich gemerkt, dass ich deutlich über den Kaltmietenspiegel

    für meine Stadt zahle, und zwar 22€ Kalt pro m2 für das oberste Geschoss. Laut der Berechnung müsste es etwa bei 16-17€ liegen. Wie kann man denn hier nun vorgehen? Es gibt hier keine Mietpreisbremse und vergleichsweise Zahlen meine Nachbarn nur 10€ kalt für den Quadratmeter.


    Könnt ihr mir hier Tipps geben, ob man rückwirkend etwas bewirken kann und wo die Ansatzpunkte liegen, um das Thema zu eröffnen?


    Eigenes Thema erstellt

  • Da in deiner Region die Mietpreisbremse nicht gilt, kann man darüber natürlich auch nicht ansetzen.


    Dass im Mietvertrag nichts steht, muss nicht unbedingt ein Problem sein. Es kann je nach Umständen auch reichen, wenn über die Wohnungsgröße in der Verhandlung gesprochen wurde oder diese in einem Exposè zugesagt wurde. Das kann man aber nicht allgemein sagen, sondern man müsste genauer anschauen, was im Einzelnen besprochen wurde.


    Ansonsten kann man nichts machen, denn es gilt dann der Preis wie vereinbart. Zumindest kann der Vermieter wahrscheinlich die Miete nicht mehr erhöhen, wenn diese schon so hoch ist. Vielleicht beruhigt dich das.


    Außerdem zu beachten, dass die Angabe in der Nebenkostenabrechnung korrekt sein muss. Falls dort also zu viel steht, kannst du die Abrechnung beanstanden.

  • Hi,


    ich muss dazu sagen, dass es kein Übergabeprotokoll oder ähnliches gibt. Daher die erneute Nachfrage. Kann man damit denn was anfangen? Also dass man kein Übergabeprotokoll hat? Kein Keller, rein garnichts.

  • Ein Übergabeprotokoll hat damit nichts zu tun, es ändert nichts an der Sache. Es geht dann einfach nach den Räumen wie besichtigt und gesehen. Nur bei der Nebenkostenabrechnung wird es dann interessant, denn da muss die tätsächliche Größe angesetzt werden, also ggf. dann nochmal nachmessen.