Liebes Forum,
Ich habe eine Frage wie ich mich am besten verhalten soll. Folgender Sachverhalt. Ich bin von meiner Ex-Frau seit 2019 geschieden. 2015 bin ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, habe es aber versäumt den Mietvertrag der auf beide Namen lief soweit abzuändern dass nur ihr Name auf dem Vertrag steht. Seit 2015 habe ich nicht mehr in der Wohnung gewohnt und hab auch keine Habseligkeiten mehr drin.
Mitte März hat nun das Gericht wohl eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf verschickt. Ich habe diesen Brief nie erhalten da ich ja nicht mehr in der Wohnung wohne und meine ExFrau mir nichts davon erzählt hat. Sie hat auch einen Brief erhalten und entsprechend Einspruch erhoben. ich hab ja nichts vom brief gewusst und hab nun ein Versäumnisteilurteil erhalten. Diesen Brief hat mir meine ExFrau weitergeleitet und als ich den sah war ich natürlich geschockt.
Ich hab ja mit der Wohnung nix mehr zu tun, wohne seit 2015 nicht mehr drin , bin auch seit 2019 ins Ausland (Schweden) verzogen.
Was soll ich nun machen, was ich bisher gemacht habe ist:
1. Gericht angerufen und angeschrieben und meinen Sachverhalt erklärt. Das Gericht schrieb nur zurück dass mein Schreiben an den anderen Beklagten ( meine ex frau) sowie den Kläger weiter geleitet wurde. Da ich aber auch auf dem Mietvertrag stehe weiterhin “mitangeklagt” bin.
2. Hausverwaltung angerufen und geklärt wie der Prozess ist dass ich aus dem Vertrag rauskomme. Hab ein Schreiben vorbereitet wonach ich nach erfolgter Scheidung in 2019 aus dem Mietvertrag rausgelöst werden möchte.
3. Hab meiner ex Frau ein Schreiben zugeschickt den sie unterschreiben müsste um zu bestätigen dass ich aus dem Vertrag kann.
Meine Fragen nun an das Forum, bin verzweifelt und hoffe auf ein paar Ratschläge:
1. Soll ich das Versäumnisteilurteil anfechten oder nicht ?
2. Was soll ich machen falls meine Ex-Frau nicht unterschreibt den Antrag zur Auslösung aus dem Mietvertrag?
Freue mich auf euere Rückmeldungen
Beste Grüße