Nach Scheidung raus aus dem Vertrag

  • Liebes Forum,

    Ich habe eine Frage wie ich mich am besten verhalten soll. Folgender Sachverhalt. Ich bin von meiner Ex-Frau seit 2019 geschieden. 2015 bin ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, habe es aber versäumt den Mietvertrag der auf beide Namen lief soweit abzuändern dass nur ihr Name auf dem Vertrag steht. Seit 2015 habe ich nicht mehr in der Wohnung gewohnt und hab auch keine Habseligkeiten mehr drin.

    Mitte März hat nun das Gericht wohl eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf verschickt. Ich habe diesen Brief nie erhalten da ich ja nicht mehr in der Wohnung wohne und meine ExFrau mir nichts davon erzählt hat. Sie hat auch einen Brief erhalten und entsprechend Einspruch erhoben. ich hab ja nichts vom brief gewusst und hab nun ein Versäumnisteilurteil erhalten. Diesen Brief hat mir meine ExFrau weitergeleitet und als ich den sah war ich natürlich geschockt.

    Ich hab ja mit der Wohnung nix mehr zu tun, wohne seit 2015 nicht mehr drin , bin auch seit 2019 ins Ausland (Schweden) verzogen.

    Was soll ich nun machen, was ich bisher gemacht habe ist:

    1. Gericht angerufen und angeschrieben und meinen Sachverhalt erklärt. Das Gericht schrieb nur zurück dass mein Schreiben an den anderen Beklagten ( meine ex frau) sowie den Kläger weiter geleitet wurde. Da ich aber auch auf dem Mietvertrag stehe weiterhin “mitangeklagt” bin.

    2. Hausverwaltung angerufen und geklärt wie der Prozess ist dass ich aus dem Vertrag rauskomme. Hab ein Schreiben vorbereitet wonach ich nach erfolgter Scheidung in 2019 aus dem Mietvertrag rausgelöst werden möchte.

    3. Hab meiner ex Frau ein Schreiben zugeschickt den sie unterschreiben müsste um zu bestätigen dass ich aus dem Vertrag kann.

    Meine Fragen nun an das Forum, bin verzweifelt und hoffe auf ein paar Ratschläge:

    1. Soll ich das Versäumnisteilurteil anfechten oder nicht ?

    2. Was soll ich machen falls meine Ex-Frau nicht unterschreibt den Antrag zur Auslösung aus dem Mietvertrag?

    Freue mich auf euere Rückmeldungen

    Beste Grüße

  • Mein Tipp: Such dir einen Anwalt.

    Was ist denn der Inhalt des Versäumnisurteils? Es macht meiner Meinung nach keinen Sinn, das Räumungsurteil anzufechten. Theoretisch müsste das ja formell korrekt sein, wenn du nie aus dem Mietverhältnis ausgetreten bist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hab einen Anwalt befragt, dieser riet zum Einspruch einlegen und darauf hinzuweisen dass ich ja schon aus der Wohnung raus bin und daher auch eine Räumungsklage irrelevant ist.

    Habt ihr weitere Tips?

  • Hallo!

    Dringend einen Anwalt beauftragen, dieser sollte Rechtsmittel gegen das

    Versäumnisurteil prüfen. Zweitens sollte der Anwalt prüfen, ob gegen die Exfrau

    Ansprüche geltend gemacht werden können.

    Wenn die EX-Frau solche wichtigen Dinge nicht weiter gibt, ist sie vielleicht

    schadenersatzpflichtig. Da kann man sich wehren, wenn die EX-Frau wissentlich so

    handelt und finanzielle Schäden entstehen.

    Gruß