Heizungstausch Öl Heizung gegen Gas-Brennwertheizung

  • Hallo,

    mein Vermieter tauscht die alte Öl Heizung (30 Jahre alt) gegen eine neue Gas-Brennwertheizung.

    Kann mein Vermieter mir die Kosten nach § 559 BGB (auf 8% begrenzt) für den Heizungstausch verrechnen / umlegen?

    Handelt es sich hierbei um eine Modernisierung?

    Danke

  • Handelt es sich hierbei um eine Modernisierung?

    Wenn hierdurch Endenergie und damit Geld eingespart wird, wäre das theoretisch machbar. Das muss der Vermieter aber im Zuge der Modernisierungsankündigung darlegen.

    Die gesamten Kosten kann er nicht als Grundlage für die Mieterhöhung ansetzen. Hier muss ein entsprechender Instandhaltungsanteil herausgerechnet werden. Einfach ausgedrückt, kann der Vermieter hier eigentlich nur Planungskosten und die Mehrkosten Ölheizung zu Brennwertherme ansetzen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.