Hallo,
mein Vermieter tauscht die alte Öl Heizung (30 Jahre alt) gegen eine neue Gas-Brennwertheizung.
Kann mein Vermieter mir die Kosten nach § 559 BGB (auf 8% begrenzt) für den Heizungstausch verrechnen / umlegen?
Handelt es sich hierbei um eine Modernisierung?
Danke