Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit dem Vermieter der Wohnung meiner Tochter. Als sie in die Wohnung eingezogen ist, lief der Mietvertrag zunächst auf mich. Als sie dann einen Mitbewohner bekommen hat und ich auch nicht mehr in dem Vertrag stehen wollte, wurde ein neuer aufgesetzt, welche dann meine Tochter und ihr Mitbewohner unterschrieben haben. Ist dann der alte Mitvertrag noch gültig, wenn es keine explizite Kündigung für diesen gab ?
Meine Tochter ist mittlerweile ausgezogen und der Vermieter ist mit dem Zustand der Wohnung nicht einverstanden, möchte Geld haben und geht damit an mich heran, da ich in dem alten Mietvertrag stehe. Wie ist hier die rechtliche Grundlage ?
vielen Dank.
Gruß Hans