Hallo, habe eine Frage
wie im Titel möchte mein Vermieter die Miete anheben. Er bezieht sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete, da mein derzeitiger Mietbetrag nicht mehr dem üblich gezahlten Betrag für vergleichbaren Wohnraum in meiner Umgebung entspricht, möchte er den Betrag erhöhen.
Muß er mir die vergleichbaren Mietobjekte auflisten oder kann er eine Erhöhung veranlassen
nach dem oben genannten § 558 BGB ?
Wer kann mir das beantworten, wäre Dankbar für jede Information
Silvia