Mietkosten fast verdoppelt

  • Guten Morgen,

    Ich wohne momentan mit meiner Freundin zusammen in einer 9er Studenten WG.

    Zurzeit zahle ich für unser Zimmer mit eigenen Bad 270€ Warmmiete. Nebenkosten sind pauschal in diesem Preis mit drinnen.

    Gestern gab es Post vom Vermieter, durch die gestiegenen Energiekosten möchte der Vermieter jetzt 510€ Warmmiete, ab dem 1.7.2023 .

    In dem schreiben wurde auch eine Aufzählung mit beigefügt in dem der neue Mietpreis berechnet wird. Diese füge ich in den Anhang an.

    Es wird uns auch ein Sonderkündigungsrecht gewährt.

    Was ich auch dreist finde, die WG ist nicht die modernste und wir haben uns schon sehr oft beschwert, dass z.B. der Backofen in der Küche nicht mehr richtig funktioniert, der Mieter kümmert sich aber um solche Dinge nicht.

    Ich kenne mich leider nicht mit dem Mietrecht aus und habe auch kein Geld über für "Mieterberatungen" über.

    Darf der Vermieter den Mietpreise in den nächsten zwei Monaten fast verdoppeln?

    Kann ich rechtlich was dagegen tun?

    Ich habe als Student leider nicht viel Geld über und der neue Mietpreis ist für die Region überdurchschnittlich hoch.

    Ich würde mich über hilfe freuen.

    Schöne Grüße


    PS: Die Mietkosten sollen ab dem 1.06 gezahlt werden!

  • Wie ein Vermieter bereits eine "Abrechnung" für 2023 erstellen konnte, ist doch sehr seltsam.

    Meiner Meinung nach sollte hier aber eine anwaltliche Beratung erfolgen, wenn ihr euch nicht mit dem Vermiete einigen könnt/wollt. Es muss im Detail geprüft werden, ob die pauschale Abrechnung incl. Heizkosten überhaupt zulässig ist, genau wie die Anforderungen an eine Erhöhung der Pauschalmiete. Die oben stehende "Abrechnung"/Kostenaufstellung sollte auch geprüft werden. Meiner Meinung nach sind die Heizkosten utopisch hoch, damit heizen wir ein 100 Jahre altes Haus bei aktuellen Preisen bzw. unter Berücksichtigung der Bremse. Auch die Wohngebäudeversicherung und die Stromkosten sind recht hoch, wenn auch nicht utopisch. Wenn das Gespräch mit dem Vermieter gesucht wird, würde ich mir hier die Belege genau anschauen und prüfen, ob das realistisch ist. Ggf. wurde z.B. die Gaspreisbremse noch nicht berücksichtigt.

    Man kann ja mit dem Vermieter auch erst einmal das Gespräch suchen. Dass bei den o.g. Nebenkosten die Miete nicht bei 270 € bleiben kann, ist für jeden nachvollziehbar. In den letzten Jahren 2 Jahren sind die Nebenkosten drastisch gestiegen, bei uns auch z.B. die Grundsteuer um 30 %, Wohngebäudeversicherung um 30%, Müll 10 %... von den mind. verdoppelten Energiekosten ganz zu schweigen. Von daher sehe ich eine Erhöhung im Grunde auch als notwendig für den Vermieter an. Auch Handwerker (Instandhaltung) werden nicht billiger und auch das muss der Vermieter irgendwo berücksichtigen, wenn es die ortsübliche Vergleichsmiete hergibt. Wenn vorher mit 100 € Nebenkosten kalkuliert wurde, sind die 260€ in Anbetracht der Tatsache, dass die Heizkosten den bei weitem größten Teil ausmachen, gar nicht so unwahrscheinlich.

    So einfach wie hier gemacht ist die Mieterhöhung sicherlich nicht, er will ja auch die Grundmiete und nicht nur die Nebenkostenpauschale erhöhen. Man sollte auch genau prüfen, ob die pauschale Abrechnung der Heizkosten wirklich zulässig ist. Wenn die Kosten wirklich stimmen und mit Preisbremse berechnet sind, ist der Verbrauch unglaublich hoch, was vermutlich zu einem großen Teil der Pauschale geschuldet ist. Den Mietern ist es egal, wie viel verbraucht wird, da keine Verbrauchserfassung und nicht einmal eine Abrechnung über die tatsächlichen Kosten erfolgt. Deshalb ist das auch in der Regel gar nicht zulässig.

    Ich habe als Student leider nicht viel Geld über und der neue Mietpreis ist für die Region überdurchschnittlich hoch.

    Die Nebenkosten von fast 10 €/m² bezogen auf dein Zimmer sind einfach extrem hoch, damit sprengt man jeden durchschnittlichen Mietpreis. Allein die Heizkosten mit fast 50 €/m² auf die gesamte Gebäudefläche (?) bezogen, sind das 3-4-fache des üblichen Niveaus.

  • Rechtlich einwandfrei scheint auch der Rest des Erhöhungsbegehrens nicht zu sein, von daher ist die Frist vermutlich eher Nebensache. Üblicherweise gibt es

    Bedenkzeit bei Mieterhöhung, damit der Mieter die Rechtmäßigkeit prüfen kann.

    Ich denke, man sollte einfach das Gespräch suchen, wenn man an einem Fortbestand des Mietverhältnisses mit gutem Verhältnis interessiert ist. Dabei kann man auch den Zeitpunkt der Erhöhung besprechen.