Wasserkosten - Gartenpflege und Kaution

  • Ich hatte bis zum 01.05.2023 ein wunderschönes Haus gemietet.

    Nun zu meiner Thematik:

    Nach dem Auszug ging es wie logischerweise immer um die Kaution..
    Der Vermieter sendete mir einen Brief welchen er von der Gemeinde bekommen hat. Dort steht drinnen, dass er in diesem Jahr 713,72€ an Wasser bzw. Abwasser zu bezahlen hat. Er hat diesen Brief bekommen, weil ich als Zahlungspflichter entfernt wurde. Bevor ich ausgezogen bin, habe ich direkt mit der Gemeinde abrechnet. Nun sagt mir der Vermieter, dass er diese 713,72€ von meiner Kaution einbehalten werden. Daraufhin habe ich ihn darauf hingewiesen, dass es so nicht funktionieren würde, weil ich der Meinung bin, dass ich nicht für meine Nachmieter bzw. den Vermieter die Wasserkosten für 2023 bezahle, obwohl ich nur bis Ende April dort gelebt habe. Ich habe ihm also gesagt, dass er gerne meinen Anteil (Januar,Februar,März=Q1) 178,43€ + April 57,81€ = 231,24€ einbehalten darf. Es sind sonst Vorauszahlung von 178,43€ pro Quartal direkt an die Gemeinde zu bezahlen. Darf der Vermieter mir das Ganze Geld einziehen? Ab Juni wohnen dort andere Mieter drinnen. Die NK 22 hatte auch viele Fehler und der Vermieter wollte auch, dass ich die Entsorgung von Wespen am Balkon bezahle. Es kann sein, dass er einfach keine Ahnung hat, weil er es zum ersten mal macht.. Dennoch tut er so, als hätte er viel Ahnung. Sollte ich mal zum Anwalt gehen?


    Er verwies mich nur darauf mal zu Googlen "Zum Thema vorzeitige NK-Abrechnung nach Auszug empfehle ich Google."



    Ich fand aber nichts dazu, dass der Vermieter Wasserkosten abrechnen darf, welche ich nicht Beanspruche, weil ich da nicht mal mehr Wohnen werde.


    Thema 2:


    Beim Auszug bzw. bei der Übergabe wurde alles sehr sorgfältig angeschaut. Insgesamt waren wir 2h am Haus. Es gab im Haus nichts zu beanstanden, außer 5 LEDs die aber noch nie gingen.


    Dann kamen wir zu dem Garten, welcher sehr groß ist. Das Grundstück umfasst 1400m². Im Garten kam es dann zur ersten Diskussion, weil sie mir dem Zustand vom Garten nicht glücklich waren.. Ja, es gab auch Unkraut. Aber es ging viel mehr um die Hecken bzw. Apfelbäume welche nicht nach Vorstellungen aussahen. Der Vermieter und seine Mutter (Früherer Besitzerin)

    waren gar nicht happy. Im Mietvertrag steht geschrieben, dass der Vermieter einen Gärtner beauftragen darf, wenn ich nach zweimaliger Schriftlicher Aufforderung den Garten nicht mache. Beide Vermieter waren regelmäßig auf dem Grundstück, auch um sich hin und wieder Pflanzen auszugraben. Dabei gab es nie eine ausdrückliche Mahnung über die Gartenpflege. Es wurde nur mal über den länge des Rasens geredet, wenn wir mal 5 Wochen nicht gemäht hatten. Aber keine schriftliche Aufforderung.


    Bei der Übergabe sagte ich genau das: "Ihr habt sonst nie etwas gesagt, ihr könnt jetzt am Tag der Übergabe keinen Gärtner von meiner Kaution beautragen"


    Dann kam nur "Das werden wir sehen"


    Daraufhin wusste ich nicht mehr weiter, weil mich die Situation überforderte. Ich bin auf die Kaution und Gelder vom Haus angewiesen. Ich bekomme normalerweise 4.800€ wieder. Davon 2.800€ Kaution und eine Einbauküche.


    Ich habe dann angeboten, dass ich mit meiner Freundin und Freunden den Garten nach ihren Vorstellungen herrichten könnte, wenn sie das mit dem Gärtner lassen. Ein Gärtner welchen ich auch schon beautragt habe, kommt da nicht weit und kostet sehr viel. In einem Großen Garten findet man IMMER was.


    Nun mache ich nichts anderes, als das ich diesen Garten nach ihren Vorstellungen mache. Viele Menschen sagen zu mir, dass ich dumm sei. Aber ich möchte nie Stress und auch nicht zu einem Anwalt gehen.. Ich habe keine Finanziellen Mittel mehr durch einen Beruflichen Rückschlag, weshalb ich auch ausziehen musste. Die Vermieter kennen meine Situation.


    Es sind aber zu 90% nur arbeiten wie das Schneiden von Hecken und Apfelbäumen.. Unkraut gibt es auch, aber wenig. Ich soll die Hecken in bestimmte Formen schneiden etc.


    Die Besitzerin gewann damit früher Preise, also mit dem Garten.

  • Er verwies mich nur darauf mal zu Googlen "Zum Thema vorzeitige NK-Abrechnung nach Auszug empfehle ich Google."

    Dann sollte das dein Vermieter tun. Er kann nur die Anteiligen Kosten bis zu deinem Auszug in Rechnung stellen. Er kann Dir auch nicht einfach ein Schreiben in die Hand drücken und deine Kaution einbehalten, sondern er muss die Kosten anteilig (!) über die Betriebskostenabrechnung umlegen.



    Die NK 22 hatte auch viele Fehler und der Vermieter wollte auch, dass ich die Entsorgung von Wespen am Balkon bezahle.

    Die Ungezieferbekämpfung ist tatsächlich eine umlegbare Betriebskostenart.


    Zum Garten kann man wenig sagen, wenn man den konkreten Zustand nicht kennt. Im Zweifel würde ich den Zustand mittels Fotos und Zeugen protokollieren. Das ist immer ein beliebtes Streitthema.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke dir! Die Wespen wurden entfernt nachdem sie mich und andere mehrmals angegriffen hatte. Der NABU stufte sie als gefährlich ein und sie wurden dann getötet, weil eine Umsiedlung nicht möglich war.


    Er sagte, dass ich die NK 2023 dann in 2024 bekomme und er dann erst abrechnen kann... So lange würde er die 713€ an Wasserkosten einbehalten können..


    Er vermietet zum ersten mal. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass er einfach nur Profit schlagen will.. Seine NK 2022 war auch voller Fehler und 700€ wurden zu viel angerechnet. Diese sind auch entfernt.. Aber ich habe das gefühl, dass er einen mit 23 Jahren nicht ernst nimmt.

  • Er sagte, dass ich die NK 2023 dann in 2024 bekomme und er dann erst abrechnen kann... So lange würde er die 713€ an Wasserkosten einbehalten können

    Es ist richtig, dass ein Vermieter etwas einbehalten kann für eine ausstehende Abrechnung. Aber nur, insoweit eine Nachzahlung zu erwarten ist. Hast du bisher immer ein Guthaben bekommen, ist das ja nicht der Fall.

    Die Ungezieferbekämpfung ist tatsächlich eine umlegbare Betriebskostenart.

    Aber nur, wenn es turnusmäßig wiederkehrende Arbeiten sind, nicht für einmalige Aktionen wie die Entfernung eines Wespennestes.