Außerordentliche Kündigung möglich - Hausfriedensbruch?

  • Halso,

    folgender Sachverhalt:

    Ich habe meinen Mietvertrag in meiner alten Wohnung aufgrund der Kündigungsfrist zum 30.06. gekündigt, bin aber seit dem 01.05. fast ausschließlich in meiner neuen Wohnung. Der Hausverwaltung hatte ich für Besichtigungstermine einen Ersatzschlüssel gegeben.

    Beim Auszug musste ich feststellen, dass im Schlafzimmer leichter Schimmelbefall herrschte. Darüber habe ich dann die Hausverwaltung informiert. Mein Vermieter schrieb mir dann Anfang Mai, dass er die Wohnung gerne sehen möchte. Ich entgegnete ihm, dass ich beruflich (ca. 50km weiter entfernt) hingezogen bin, wir aber gerne einen Termin machen können. Darauf erhielt ich keine Antwort. Die Hausverwaltung meldete sich dann zwei Tage später, dass die Wohnung besichtigt wurde und da Arbeiten zur Schimmelentfernung durchgeführt werden müssen.

    Gestern war ich dann zufällig bei der Wohnung und musste überrascht feststellen, dass die Tür offen stand und im Inneren Malerarbeiten durchgeführt werden. Der Maler war in einer Nebenwohnung, weshalb ich auch unbemerkt 10 Miniten in der Wohnung verbringen konnte. Eine Ankündigung des Termins hat nie stattgefunden.

    Kann ich den Mietvertrag jetzt fristlos kündigen? Zählt das als Hausfriedensbruch? Die Wohnung nutze ich nicht mehr und ich habe dort auch keine richtigen Sachen mehr, aber das Mietverhältnis endet halt laut Kündigung auch erst zum 30.06. Weshalb ich als Mieter meiner Meinung nach das Hausrecht besitze.

    Viele Grüße

  • Der Sachverhalt wäre mit einem Anwalt zu klären. Es gab Fälle, in denen so ein Hausfriedensbruch zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt hat, allerdings kommt es immer auf die konkreten Umstände an.

    In deinem Fall scheint es so zu sein, dass die Wohnung komplett leer steht und Du dem Vermieter sogar einen Schlüssel ausgehändigt hast.

    Was habt ihr denn bzgl. der Besichtigungen vereinbart? Darf der Vermieter mit Nachmietern besichtigen, ohne dich explizit jedes mal fragen zu müssen? Wenn ja, wäre es schwierig, sich hier auf ein Hausfriedensbruch zu berufen.

    Tendenziell bin ich der Meinung, dass hier keine außerordentliche Kündigung möglich ist, aber das kann nur ein Anwalt beurteilen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Den Schlüssel habe ich der Hausverwaltung für Besichtigungstermine zukommen lassen. Genaueres wurde hier nicht besprochen. Also für mich wäre es selbstverständlich, dass das mit mir abgestimmt wird (auch wenn kaum noch Sachen in der Wohnung sind; lediglich Putzeimer, Farbe, Wischer). Dementsprechend wurde auch nicht abgemacht, dass da nicht nach gefragt werden muss.
    Darüber hinaus wurde der Sinn der Schlüsselübergabe (Besichtigungstermine) meiner Meinung nach durch die Renovierungsarbeiten komplett zweckentfremdet. Es stellt für mich auch einen Unterschied dar, ob jemand für 10-15 Min sich die Wohnung anschaut und da durchläuft oder diese komplett blockiert ist durch Arbeiter und deren Materialien.

    Ich werde da wohl erstmal mit den Beteiligten sprechen, dass das etwas unglücklich gelaufen ist und dann ggf. nochmal anwaltlichen Rat suchen.
    Vielen Dank für deine Einschätzung

  • Ein Straftatbestand nach StGb ist es jedenfalls nicht, da die Wohnung gar nicht mehr als privater geschützer Bereich benutzt wird und auch der Schlüssel freiwillg übergeben wurde.

    Dennoch ist das Vorgehen der Hausverwaltung keineswegs korrekt.

    Je nachdem wie umfangreich sich die Arbeiten gestalten kann es auch sein, dass du nach §537 BGB vielleicht von der Zahlung der Miete befreit bist.