Halso,
folgender Sachverhalt:
Ich habe meinen Mietvertrag in meiner alten Wohnung aufgrund der Kündigungsfrist zum 30.06. gekündigt, bin aber seit dem 01.05. fast ausschließlich in meiner neuen Wohnung. Der Hausverwaltung hatte ich für Besichtigungstermine einen Ersatzschlüssel gegeben.
Beim Auszug musste ich feststellen, dass im Schlafzimmer leichter Schimmelbefall herrschte. Darüber habe ich dann die Hausverwaltung informiert. Mein Vermieter schrieb mir dann Anfang Mai, dass er die Wohnung gerne sehen möchte. Ich entgegnete ihm, dass ich beruflich (ca. 50km weiter entfernt) hingezogen bin, wir aber gerne einen Termin machen können. Darauf erhielt ich keine Antwort. Die Hausverwaltung meldete sich dann zwei Tage später, dass die Wohnung besichtigt wurde und da Arbeiten zur Schimmelentfernung durchgeführt werden müssen.
Gestern war ich dann zufällig bei der Wohnung und musste überrascht feststellen, dass die Tür offen stand und im Inneren Malerarbeiten durchgeführt werden. Der Maler war in einer Nebenwohnung, weshalb ich auch unbemerkt 10 Miniten in der Wohnung verbringen konnte. Eine Ankündigung des Termins hat nie stattgefunden.
Kann ich den Mietvertrag jetzt fristlos kündigen? Zählt das als Hausfriedensbruch? Die Wohnung nutze ich nicht mehr und ich habe dort auch keine richtigen Sachen mehr, aber das Mietverhältnis endet halt laut Kündigung auch erst zum 30.06. Weshalb ich als Mieter meiner Meinung nach das Hausrecht besitze.
Viele Grüße