Vorabnahme der Wohnung - Welche Aussagen des Vermieters stimmen?

  • Hallo,

    ich wende mich hier ans Forum, da ich soeben einen Termin zur Vorabnahme der Wohnung hatte und dort einige Aussagen gefallen sind, bei denen ich mir nicht sicher bin ob sie stimmen.

    Neben einigen Dingen die definitiv nicht in Ordnung waren (Man hielt mir einen Vortrag darüber, dass Rauchen ungesund sei, die Wohnung schädigt und ich doch damit aufhören soll) fielen auch einige Aussagen die mich ziemlich eingeschüchtert haben und dessen Konsequenzen ich gerne wüsste.


    1. Während der Vorabnahme wurde ein Protokoll erstellt. Dies wurde mündlich nochmals durchgegangen und mir wurde nahegelegt, alle erwähnten Mängel zu beseitigen, da man sie mir "sonst in Rechnung stellen würde und auch ein Schufaeintrag entstehen würde". Natürlich plane ich alle Mängel zu beseitigen, jedoch bin ich körperlich leider nicht dazu in der Lage, die Wohnung zu streichen. Ist es möglich, dies von der Kaution abziehen zu lassen oder entsteht mir sonst tatsächlich ein Eintrag in der Schufa? In dem Fall müsste ich Maler beauftragen.


    2. Auf meine Frage, ob das Protokoll unterschrieben werden muss, antwortete der Vermieter mit "Ja natürlich müssen Sie das unterschreiben". Als ich dies nicht tat sagte man mir "Dann schauen wir mal was passiert." In den folgenden Minuten wiederholte er mehrmals "Mieter weigert sich" ohne mich direkt anzusprechen. Hat das Konsequenzen für mich?


    Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.

  • Zunächst mal ist es sehr gut, dass du das Protokoll nicht unterschrieben hast. Denn du wärst an Verpflichtung deinerseits, die im Protokoll aufgeführt sind, gebunden, auch wenn der Vermieter es gar nicht von dir verlangen kann. Ohne der Unterschrift kann man nun Punkt für Punkt anschauen, ob du wirklich dazu verpflichtet bist, oder ob der Vermieter etwas Unberechtigtes verlangt.


    Relevante Mängel sind nur solche, die du schuldhaft herbei geführt hast, nicht aber Abnutzungen, die durch üblichen Gebrauch entstehen.


    Einen Schufaeintrag kann es nicht geben, wenn man Pflichten aus dem Protokoll nicht erfüllt. Und bei Geld Forderungen müssten diese erst mal berechtigt sein. Das war eine reine Einschüchterung.


    Ob du Streichen musst hängt davon ab, ob es eine wirksame Verpflichtung im Vertrag gibt, und es hängt davon ab, ob die Wände so aussehen, dass eine Renovierung nötig ist. Sind die Wände noch sauber und in Ordnung und in hellen neutralen Farben, kann der Vermieter das Streichen auch nicht verlangen.


    Natürlich hast du die Möglichkeit, das Streichen zu verweigern, auch wenn du dazu verpflichtet sein solltest. Und dann würde der Vermieter ie Kosten von der Kaution abziehen können. Aber du selbst findest vielleicht eine günstigere Möglichkeit, z.b. über einen Bekannten.

  • Vielen vielen Dank, dass du Dir die Zeit genommen hast und mir geantwortet hast! Das hilft mir gerade sehr viel. Vor allem, dass ich keine Angst haben muss wegen eines Schufaeintrages. Und ich bin doppelt froh, dass ich nicht unterschrieben habe, das hätte ich nämlich fast getan.

    Ich werde nochmal schauen, ob ich dazu verpflichtet bin zu streichen. Abnutzung ist definitiv vorhanden (Nikotin), deshalb würde das schon in Ordnung gehen, wenn da Kosten auf mich zukommen, das hatte ich schon erwartet.

    Dankeschön nochmal!!!