Guten Tag,
mein Vater ist letzten Monat verstorben, meine Mutter schon länger tot. Ich lebte mit meinem Vater seit Anfang an (> 25 Jahre) in der gemeinsamen Wohnung, da er pflegebedürftig war und ich mich um ihn kümmern musste. Laut § 563 BGB bin ich davon ausgegangen, dass ich als erwachsene Tochter ohne Wenn und Aber den Mietvertrag fortsetzen und weiterhin in der Wohnung bleiben kann.
Jetzt schrieb mir der Vermieter allerdings dass der bestehende Mietvertrag meines Vaters "ohne Anspruch einer Rechtspflicht" um 6 Monate verlängert und danach ohne weitere Kündigungsschreiben beendet wird.
Danach könne ein neuer Mietvertrag mit deutlich höheren Kosten bei Kaltmiete + Nebenkosten abgeschlossen werden (+100€). Gleichzeitig wird noch eine Bestätigung des Nachlassgerichts gefordert, dass ich das Erbe antrete. Allerdings wollte ich das Erbe wegen Überschuldung ausschlagen.
Muss ich das alles so hinnehmen?
Hätte die Erbausschlagung direkte Auswirkungen auf das Mietverhältnis?
Wie ist da die Rechtslage?
LG
Sandra