Aufteilung der Heizkosten bei Auszug

  • Als ich vor fast einem Jahrzehnt aus einer Wohnung ausgezogen bin, erhielt ich im darauffolgenden Jahr eine Abrechnung, bei der bestimmte Kostenanteile abhängig davon berechnet wurden, ob ich dort in den "kalten Monaten" oder den "warmen Monaten" gelebt habe. Ich fand das gut und dachte, dass dies eine gesetzliche Anforderung sei?


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  • Für den Grundkostenanteil, also den verbrauchsunabhängigen Anteil (meistens 30%) ist das korrekt so. Für den restlichen Teil müssen die Zähler zum Auszug abgelesen werden.