Hallo,
kurz vorab zum Verständnis:
Wir liegen etwas mit unseren Vermietern im Clinch bezüglich umlegbarer Nebenkosten.
Nachdem sie seit 2020 Abrechnungen angefertigt hatten, die formal unwirksam waren, haben sie nun, nachdem wir x-mal angemahnt hatten, Mitte letzten Jahres die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre gesammelt eingeworfen und für 2021 eine Nachforderung in Höhe von etwa 350€ aufgemacht, die wir letztes Jahr dann - unter Vorbehalt - überwiesen hatten.
Bei der nachträglichen, detaillierten Prüfung ergab sich sowohl bei der Prüfung unsererseits, als auch bei der Prüfung durch einen Fachanwalt ein Guthaben in Höhe von etwa 600€ zu unseren Gunsten.
Die Briefe gehen aktuell noch zwischen den Anwälten hin und her.
Unser Anwalt befindet sich aktuell in seinem wohlverdienten Urlaub und wird die nächsten Wochen nicht erreichbar sein und kann uns daher gerade nicht unterstützen.
Wir haben jetzt aber kürzlich von unseren Vermietern die Abrechnung für 2022 erhalten, in der sie knapp 1.000€ mit einer 14-tägigen Frist, die Ende der Woche ausläuft nachfordern.
Nach der Belegeinsicht Ende letzter Woche und einer ersten oberflächlichen Prüfung kommen wir wiederum auf ein Guthaben zu unseren Gunsten.
Welche der drei folgenden Vorgehensweisen ist die richtige?
1.) Auf die Prüfung verweisen, auflisten was sicher herausgekürzt werden kann, eigene Aufrechnung beifügen und dann Nachzahlung kürzen, bzw. bei uns jetzt gar nicht leisten, da eigentlich Guthaben vorhanden ist.
2.) Die komplette Nachforderung bezahlen und dann wegen auf dem Wege des Zurückbehaltungsrecht die laufenden Nebenkosten-Vorauszahlungen einbehalten.
3.) Die nach unserer Sicht und der unseres Anwalts überzahlten Nebenkosten könnten generell nur gerichtlich wieder reingeholt werden.
Da mit dieser Nebenkostenabrechnung das Delta auf mittlerweile über 3.000€ angestiegen ist, möchten wir ungerne weitere 1.000€ an unsere Vermieter überweisen, denen wir dann wieder hinterherlaufen müssen.
MfG
Karl