Wohngemeinschaft - Streichen eines möblierten Zimmers

  • Hallo an Alle,


    es geht um das möblierte WG-Zimmer meiner Freundin. Dies befindet sich in einer Zweck-WG, der Vermieter hat mit jedem einzelnen dort seperate Mietverträge abgeschlossen, die Mieter haben kein Mitspracherecht wer dort einzieht. Im Vertrag heißt es im Wortlaut:


    "Das Zimmer wird mit sauberem, weißen Anstrich übergeben. Wenn durch die Nutzung oder durch vom Mieter vorgenommen Farbänderungen oder Abnutzungen nötig, ist durch den Mieter bei Auszug eine Renovierung durchzuführen.


    Die Zimmerübergabe erfolgt von Mieter zu Mieter mit Statusbericht an den Vermieter"


    Jetzt möchte sie nach fast genau einem Jahr dort wieder ausziehen und der Vermieter verlangt von ihr, das sie das Zimmer streicht. Wir haben darauf hingewiesen, dass das Zimmer bei Einzug nicht frisch gestrichen war und die Wände deutliche Gebrauchsspuren aufwiesen, wir die Wohnung also nicht in einem besseren Zustand zurück geben wollen, als sie von ihm vermietet wurde.


    Seine Antwort darauf lautete " er müsse sich darauf verlassen, was die Mieter ihm sagen, dies lasse er sich schriftlich bestätigen, wir dürfen glücklich sein, das wir nur das Zimmer streichen müssten und nicht auch Renovierungsarbeiten an den Gemeinschaftsflächen durchführen müssen.


    Es existiert kein Übergabeprotokoll oder sonstiges. Der einzige Verweis auf den Zustand des Zimmers ist der oben zitierte Satz aus dem Mietvertrag.


    Nun also meine Frage ob wir verpflichtet sind das Zimmer zu streichen.


    Vielen Dank im voraus. :)

  • Die Rechtsprechung besagt, dass ein Anstrich nur durchzuführen ist, wenn dieser aufgrund von Abnutzungen tatsächlich notwendig ist.


    Ich sehe hier ein Problem: Im Vertrag steht, dass das Zimmer in einem sauberen und weißen Anstrich übergeben wurde. Tatsächlich war das wohl aber nicht der Fall und ein Protokoll gibt es auch nicht. Wurde der Sachverhalt denn in irgendeiner Form dem Vermieter mitgeteilt?

    Wenn nein, dürfte es Euch schwer fallen, dem Vermieter nachzuweisen, dass das Zimmer unrenoviert übergeben wurde.


    Theoretisch könnte man die vertragliche Klausel durch einen Juristen zerpflücken (Ich sehe die Verpflichtung zu Malerarbeiten bei Farbänderungen kritisch), aber ob das Sinn macht?


    Ich würde hier vermutlich einfach kurz durchstreichen. Die Gemeinschaftsflächen gehen Euch natürlich nichts an.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Satz im Vertrag allein sagt nichts aus, wie der Zustand des Zimmers war. Denn wenn dieser Satz nicht der Wahrheit entspricht, hat man als Mieter die Möglichkeit, dies nachzuweisen. Nur ist das sehr schwer wenn es auch kein Protokoll zum Einzug gibt.


    Die Zimmerübergabe erfolgt von Mieter zu Mieter mit Statusbericht an den Vermieter

    Man mag vielleicht denken, dass es Aufgabe des vorherigen Mieters ist, den Statusbericht an den Vermieter zu geben. Das kann (und sollte) man als neuer Mieter aber ebenfalls tun. Das hat deine Freundin leider versäumt. Wenn sie den Zustand beim Einzug nicht anderweitig nachweisen kann, werdet ihr wohl streichen müssen.