Hallo an Alle,
es geht um das möblierte WG-Zimmer meiner Freundin. Dies befindet sich in einer Zweck-WG, der Vermieter hat mit jedem einzelnen dort seperate Mietverträge abgeschlossen, die Mieter haben kein Mitspracherecht wer dort einzieht. Im Vertrag heißt es im Wortlaut:
"Das Zimmer wird mit sauberem, weißen Anstrich übergeben. Wenn durch die Nutzung oder durch vom Mieter vorgenommen Farbänderungen oder Abnutzungen nötig, ist durch den Mieter bei Auszug eine Renovierung durchzuführen.
Die Zimmerübergabe erfolgt von Mieter zu Mieter mit Statusbericht an den Vermieter"
Jetzt möchte sie nach fast genau einem Jahr dort wieder ausziehen und der Vermieter verlangt von ihr, das sie das Zimmer streicht. Wir haben darauf hingewiesen, dass das Zimmer bei Einzug nicht frisch gestrichen war und die Wände deutliche Gebrauchsspuren aufwiesen, wir die Wohnung also nicht in einem besseren Zustand zurück geben wollen, als sie von ihm vermietet wurde.
Seine Antwort darauf lautete " er müsse sich darauf verlassen, was die Mieter ihm sagen, dies lasse er sich schriftlich bestätigen, wir dürfen glücklich sein, das wir nur das Zimmer streichen müssten und nicht auch Renovierungsarbeiten an den Gemeinschaftsflächen durchführen müssen.
Es existiert kein Übergabeprotokoll oder sonstiges. Der einzige Verweis auf den Zustand des Zimmers ist der oben zitierte Satz aus dem Mietvertrag.
Nun also meine Frage ob wir verpflichtet sind das Zimmer zu streichen.
Vielen Dank im voraus.