Hallo an alle,
ich habe eine etwas knifflige Frage.
In der Hausordnung des Mietvertrags steht, Zitat: "Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Vermieter nach 2 maliger Abmahnung auf Kosten des Mieters die Ersatzvornahme auf Name und Kosten des Mieters ausführen lassen". Zitat Ende.
Laut Mietvertrag wude die Treppenhausreinigung wirksam per Individualvereinbarung auf den Mieter übertragen. Steht der o.g. Klausel nicht die einseitige nicht zulässige Vertragsänderung entgegen?
Danke für euere Meinungen.
Grüße