Hallo,
Mal angenommen, jemand wurde aufgrund von Mietschulden Ende Februar zum 1.4. gekündigt, dann hat er seine Schulden im März aber bezahlt.
Nun wurde ihm mündlich mitgeteilt, dass die Kündigung bestehen bleibt aber er bis zum 1.7. in seiner Wohnung bleiben darf und er dann eine kleinere 1-Zimmer Wohnung in der gleichen Gennossenschaft angeboten bekommt.
Da die Kündigung am 1.4. nicht vollzogen worden ist und kein weiteres Schreiben kam, wäre sie jetzt überhaubt noch rechtsgültig?
Danke schonmal für eine Antwort!