Mietschulden bezahlt - Ist diese Kündigung noch gültig?

  • Hallo,


    Mal angenommen, jemand wurde aufgrund von Mietschulden Ende Februar zum 1.4. gekündigt, dann hat er seine Schulden im März aber bezahlt.

    Nun wurde ihm mündlich mitgeteilt, dass die Kündigung bestehen bleibt aber er bis zum 1.7. in seiner Wohnung bleiben darf und er dann eine kleinere 1-Zimmer Wohnung in der gleichen Gennossenschaft angeboten bekommt.

    Da die Kündigung am 1.4. nicht vollzogen worden ist und kein weiteres Schreiben kam, wäre sie jetzt überhaubt noch rechtsgültig?

    Danke schonmal für eine Antwort!

  • Man müsste erst mal schauen, ob die Kündigung jemals wirksam war. Hierfür kommt es auf die genaueren Umstände an. Ein einmaliger Vorfall einer Zahlungsschwierigkeit reicht da meistens nicht aus, sondern der Mieter muss schon öfter auffällig geworden sein durch verspätete oder ausgebliebene Zahlungen.

    Die Kündigung heilen durch Zahlung der Schulden kann man nur bei einer fristlosen Kündigung. Diese Kündigung war aber offenbar nicht fristlos, denn das wäre dann per sofort gewesen und nicht einen Monat später.