Hallo,
Ich hab am Sonntag von meinem Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. In der Kündigung hat er nun den Grund genannt, dass seine Tochter schwanger sei und demnächst ihr erstes Kind bekomme und er nun die Wohnung selber brauch. Er hat mir eine Frist bis Ende August gesetzt, damit ich mir eine neue Wohnung suche und ausziehe.
Nun wohnen mein Mann und ich mit unseren drei Kindern (6,4 und 2 Jahre alt) in der Wohnung. Ich bin derzeit schwanger und werde nächsten Monat entbinden. Meine Tochter wird diesen August in einer Grundschule in unmittelbarer Nähe anfangen die Schule zu besuchen, auch besucht ein Kind von mir eine Kita in der unmittelbaren Nähe.
Da wir eigentlich bereits vorher schon vor hatten umzuziehen, weil der Vermieter nicht seinen Pflichten entgegenkam, bei Problemen in der besagten Wohnung, suchen wir schon seit einer Weile. Leider vergebens, da momentan der Wohnungsmarkt nichts passendes für unsere Familiengröße bietet, auch preislich sind die Mieten sehr hoch. Wir habe zwischen zeitlich die Suche eingestellt, da ich kurz vor der Entbindung stehe. Es ist eher unwahrscheinlich, dass ich bis besagte Frist eine neue Wohnung finde. Ich weiß, dass ich Widerspruch erheben kann, würde meine Situation hier konkret als Härtefall gelten?
Ich hab zwar einen Termin beim Mieterschutzbund, der ist aber auch erst in gut drei Wochen. Ich habe jetzt die Sorge, dass ich evtl. vor besagten Termin entbunden habe und somit den evtl. gegebenen Härtefall (Schwangerschaft) hier nicht mehr ausspielen kann. Hat einer Erfahrung?
Bin für jede Antwort dankbar.