Kündigung wegen Eigenbedarf - Schwanger und Härtefallregelung

  • Hallo,
    Ich hab am Sonntag von meinem Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. In der Kündigung hat er nun den Grund genannt, dass seine Tochter schwanger sei und demnächst ihr erstes Kind bekomme und er nun die Wohnung selber brauch. Er hat mir eine Frist bis Ende August gesetzt, damit ich mir eine neue Wohnung suche und ausziehe.
    Nun wohnen mein Mann und ich mit unseren drei Kindern (6,4 und 2 Jahre alt) in der Wohnung. Ich bin derzeit schwanger und werde nächsten Monat entbinden. Meine Tochter wird diesen August in einer Grundschule in unmittelbarer Nähe anfangen die Schule zu besuchen, auch besucht ein Kind von mir eine Kita in der unmittelbaren Nähe.
    Da wir eigentlich bereits vorher schon vor hatten umzuziehen, weil der Vermieter nicht seinen Pflichten entgegenkam, bei Problemen in der besagten Wohnung, suchen wir schon seit einer Weile. Leider vergebens, da momentan der Wohnungsmarkt nichts passendes für unsere Familiengröße bietet, auch preislich sind die Mieten sehr hoch. Wir habe zwischen zeitlich die Suche eingestellt, da ich kurz vor der Entbindung stehe. Es ist eher unwahrscheinlich, dass ich bis besagte Frist eine neue Wohnung finde. Ich weiß, dass ich Widerspruch erheben kann, würde meine Situation hier konkret als Härtefall gelten?

    Ich hab zwar einen Termin beim Mieterschutzbund, der ist aber auch erst in gut drei Wochen. Ich habe jetzt die Sorge, dass ich evtl. vor besagten Termin entbunden habe und somit den evtl. gegebenen Härtefall (Schwangerschaft) hier nicht mehr ausspielen kann. Hat einer Erfahrung?

    Bin für jede Antwort dankbar.

  • Der Härtefall ist per se ohnehin nicht die Schwangerschaft. Die ist ja demnächst vorbei und behindert einen Umzug in 3 Monaten nicht.


    Ein Härtefall kann hier sein, wenn es keine vergleichbaren Ersatzwohnungen gibt. Hierzu sollte man sich aber gut informieren, welche Anforderungen an die Ersatzwohnungen gestellt werden und v.a. seine Bemühungen, eine Wohnung zu finden, sehr gut dokumentieren. Jede Kontaktaufnahme zu Wohnungen dokumentieren, jede Besichtigung usw. Trotzdem sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es nur eine Verzögerung bedeutet und man einen Auszug i.d.R. nicht verhindern kann. Ein Kita-Wechsel und auch ein Schulwechsel sind durchaus zumutbar, genauso wie der Umstand, dass die neue Wohnung möglicherweise deutlich teurer ist, solange sie in Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleibt.

  • weil der Vermieter nicht seinen Pflichten entgegenkam, bei Problemen in der besagten Wohnung,

    ...

    auch preislich sind die Mieten sehr hoch

    Warum braucht die Tochter deine Wohnung? Arbeitet sie in der Nähe? Sind es nur sie und das kommende Baby? Es scheint eine große Wohnung dafür zu sein.


    Mit dem obigen Zitat könnte man auch vermuten, dass er nur versucht, dich loszuwerden und die Miete zu erhöhen. Vielleicht kann das als zusätzliche Verteidigung in Gerichtsverfahren genutzt werden. Etwas, das beim Mieterverein angesprochen werden sollte.