Klauseln aus Mietvertragsvorlagen streichen und gültig?

  • Nehmen wir an, der Vermieter hat bestimmte Absätze im Mietvertrag gestrichen. Keine Signatur oder Ähnliches, diese Paragraphen sind einfach durchgestrichen.

    Wäre diese Änderung gültig, wenn beide Exemplare des Vertrags dieselben Klauseln gestrichen haben, zum Beispiel der Widerspruch gegen §545 BGB (Weiternutzung) => Mit der Folge, dass der Vertrag nach Ablauf von zwei Wochen fortgesetzt wird, da der Widerspruch nicht ausgeführt wurde?

  • Wenn beide Exemplare identisch ist, dann gilt die Streichung auch. Im Fall des §545 BGB ist das aber nicht so von Bedeutung, da der Vermieter den Widerspruch auch noch mit Fortsetzung der Nutzung durch den Mieter erklären kann.

  • Im Fall des §545 BGB ist das aber nicht so von Bedeutung, da der Vermieter den Widerspruch auch noch mit Fortsetzung der Nutzung durch den Mieter erklären kann.

    Natürlich kann er später wiederspruch geben. Aber wenn er es nicht in dem Eigenbedarfskündigungsschreiben getan hat, bis zu welchem Zeitpunkt kann er dies spätestens tun?

  • Das habe ich bereits in der Antwort gesagt: Mit der Fortsetzung der Nutzung durch den Mieter. Also ab dem Zeitpunkt, wenn der Vermieter bemerkt, dass der Mieter die Wohnung nicht zurück gibt, ab dann 2 Wochen.