Nehmen wir an, der Vermieter hat bestimmte Absätze im Mietvertrag gestrichen. Keine Signatur oder Ähnliches, diese Paragraphen sind einfach durchgestrichen.
Wäre diese Änderung gültig, wenn beide Exemplare des Vertrags dieselben Klauseln gestrichen haben, zum Beispiel der Widerspruch gegen §545 BGB (Weiternutzung) => Mit der Folge, dass der Vertrag nach Ablauf von zwei Wochen fortgesetzt wird, da der Widerspruch nicht ausgeführt wurde?