Sanierungsarbeiten im neuen Mietvertrag festhalten

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Wohnung in Aussicht, welche noch komplett saniert werden muss. Graffiti an der Wand, der Boden muss neu verlegt werden, Türen erneuert, Toilette fehlt etc.

    Nun soll ich demnächst schon den Mietvertrag unterschreiben und das bevor die Wohnung fertig saniert ist. Der Vermieter hat mir versichert, dass wir dies im Vertrag festhalten werden und es dann zeitig erledigt wird.

    Kann man sowas machen? Soweit ich weiß, müssen Wohnungen bezugsfertig übergeben werden oder so ähnlich. Ich möchte wissen, ob eine extra Klausel im Vertrag, die dann sowas sagt wie „Sanierung wird vollbracht bis zum [Datum]“ ausreicht, um mich abzusichern, dass dies auch passiert. Falls ja, wie muss diese „Absicherung“ im Vertrag aussehen?

    Ich habe kein Problem damit zur Not etwas zu warten oder selbst Schönheitsreparaturen zu erledigen, aber einen Boden oder eine ganze Tapete erneuern kann ich nicht.

  • Wohnungen müssen nicht bezugsfertig übergeben werden. Man kann alles mögliche vereinbaren, auch, dass die Wohnung wie gesehen übergeben wird und der Mieter für die Gestaltung zuständig ist.

    Eine Formulierung können wir die hier nicht geliefern. Ich rate nur allgemein dazu, die Wünsche/Vorstellungen sehr genau festzuhalten. Denn überlicherweise gilt das oben - gemietet wie gesehen. Es sollte dann also enthalten sein, dass der Vermieter noch neue Böden legt, neue Türen eingebaut werden usw. Grundsätzlich sind natürlich mündliche Absprachen möglich, aber im Nachhinein schwer zu beweisen und Standard -Mietverträge haben nicht selten eine Klausel, dass es keine zusätzlichen mündlichen Absprachen gibt.

  • Ich möchte wissen, ob eine extra Klausel im Vertrag, die dann sowas sagt wie „Sanierung wird vollbracht bis zum [Datum]“ ausreicht, um mich abzusichern, dass dies auch passiert.

    Nein, das braucht es nicht. Es wäre ausreichend, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Wohnung im komplett renovierten Zustand übergeben wird.

    Wie Schweinchenfan aber schon schrieb, würde ich in der Anlage des Vertrags festhalten, was und wie saniert wird (Art des Fußbodenbelags, Tapeten, Wanne/Dusche, Türen, etc.)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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