Betriebskosten - Grundsteuer und Verteilerschlüssel geändert

  • Hallo alle zusammen,

    ich hab da mal eine Frage. Ich wohne z.Z. in einem Haus wo im EG mein Vermieter wohnt und im 1.OG ich. Mein Vermieter hat dass DG für seine Kinder ausgebaut und diese benutzen ihn als Wohnraum. Die haben eine richtige Wohnung, mit Schlafräumen und Bad. Küche könnte auch rein aber brauchen die halt nicht. Jetzt habe ich ein paar Sachen in der NK-Abrechnubg gemerkt. In der ersten Abrechnung wurde die gesamte Wohnfläche auf 240m² angegeben und auch demnach abgerechnet. Auf allen NK-Abrechnungen danach wurde die Wohnfläche nur noch mit 170m² angegeben, zwar hat er die Heizkosten mit der alten Wohnfläche abgerechnet jedoch nicht den Rest wie Abwasser,Kaltwasser usw. . Das kann doch nicht so stimmen. Außerdem hat er auch einfach den Verteilerschlüssel bei den anderen Betriebskosten von Wohnungspartei, also 1/2 auf Wohnfläche umgeändert (hier aber halt mit 177m²) wobei er meine Wohnung größer angegeben hat als im Mietvertrag und dann im nächsten Jahr wieder auf was anderes.

    Ich hab jetzt drei Fragen

    1. Muss er nicht die gesamte Wohnfläche angeben und danach berechnen?

    2. Darf er einfach den Verteilerschlüssel so wechseln, wenn ja dann müsste er doch auch das DG berücksichtigen oder?

    3. Hab ich oben nicht erwähnt aber kann er die gesamte Grundsteuer nur auf mich umlegen obwohl er selber auch im Haus wohnt? Weil an sich sind es ja 2 Wohnpartein, wenn man das DG mit rechnet sogar 3 im Haus.

    Ich bedanke mich schonmal für jede Info und Hut ab wer sich alles durchgelesen hat 😊

  • Muss er nicht die gesamte Wohnfläche angeben und danach berechnen?

    Ja, es ist immer die Gesamtfläche anzugeben, inklusive Leerstände und Eigennutzung.

    Darf er einfach den Verteilerschlüssel so wechseln

    Nur wenn der Vermieter beispielsweise für das Wasser Zähler hat einbauen lassen und dann nicht mehr nach Fläche sondern nach Verbrauch rechnet. Ansonsten braucht dr Vermieter einen guten Grund, warum er den Verteilerschlüssel ändern will, den er auch nennen muss.

    kann er die gesamte Grundsteuer nur auf mich umlegen obwohl er selber auch im Haus wohnt?

    Das ergibt sich schon durch die erste Frage.

  • Bei der Grundsteuer stellt sich jedoch die Frage, ob das wirklich die Steuer für das gesamte Haus ist oder nur die Wohnung. Wenn diese nach WEG geteilt sind, bekommen die Wohnungen einzelne Bescheide. Das ist auch dann denkbar, wenn alle Einheiten einer Person gehören.

    Die Grundsteuer muss natürlich gleichermaßen auf alle aufgeteilt werden, überlicherweise nach Wohnfläche.

  • Danke erstmal für eure Antworten!!
    Fruggel  Schweinchenfan

    Also es wurden weder Wasserzähler oder sonstiges eingebaut auch rechnet er jedes Jahr anders ab. Betriebskosten wie Hausstrom, Gebäuderversicherung etc. wurden zuvor immer auf Anzahl der Wohnparteien umgelegt letztesmal aber auf Wohnfläche. Auch hat er zuvor immer die Grundsteuer komplett auf mich umgelegt diesmal aber nur die Hälfte, daher auch die Frage zur Grundsteuer, weil mich das etwas stutzig gemacht hat.

    Da mir dass auch erst jetzt einfällt hat der Vermieter in seiner Wohnung einen Garten, diesen Garten bewässert er durch einen Anschluss vom gemeinsamen Wasche/Trockenraum. Ich hatte ihn bereits darauf angesprochen er solle doch bitte zumindest dafür einen Zwischenzähler/Wasseruhr anbringen, die kann man sich ja vom Baumarkt kaufen. Hat er allerdings nicht gemacht. Müsste er nicht den Wasserverbrauch für seinen Garten mitberücksichtigen in Abrechnung oder kann er dass einfach so machen?