Heizkostenabrechnung ohne Wärmemengenzähler für Warmwasser

  • Hallo zusammen, ich möchte für ein 4-Parteien-Haus die Nebenkostenabrechnung erstellen, allerdings habe ich bei der Heizkostenabrechnung Probleme, weil die jeweiligen Haushalte keinen extra Wärmemengenzähler für das Warmwasser haben, lediglich jeweils einen Wärmemengenzähler allgemein für Heizung und Erwärmung des Warmwassers.


    Ich wollte dann nach der Heizkostenverordnung vorgehen und habe mittels der Formel Q = 2,5 x V x (60-10) die kWh-Werte für die Erwärmung des Warmwassers ermittelt. Aber nun komme ich nicht von der Stelle. Angeblich sind laut der Berechnungen 51,8% des Heizöls für die Erwärmung des Warmwassers benötigt worden. Das kommt mir zu viel. Des Weiteren hat ein Eigentümer insgesamt 1.034 kWh verbraucht. Nun kommt für die Erwärmung des Warmwassers aber ein Wert von 1.414 kWh raus.


    Da kann also was nicht stimmen. Vermutlich habe ich irgendwo einen Fehler gemacht. Wer kann mir da von euch weiterhelfen?


    Vielen Dank im Voraus :)

  • lediglich jeweils einen Wärmemengenzähler allgemein für Heizung und Erwärmung des Warmwassers.

    Der eine Wärmemengenzähler für den Warmwasserkreislauf genügt vollkommen. Damit kann (und muss) man den Wert mit dem Gesamt Öl Verbrauch (umgerechnet in kWh) ins Verhältnis setzen.

  • Kann es auch sein, dass der jeweilige Wärmemengenzähler nur den Verbrauch für die Heizung und nicht für die Erwärmung des Warmwassers anzeigt?

  • Das wäre jedenfalls ungewöhnlich, denn ein Wärmemengenzähler für den Warmwasserkreislauf ist nach der Heizkostenverordnung vorgeschrieben und wird deshalb in der Regel auch eingebaut. Aber Spekulationen helfen dir nicht weiter. Befrage im Zweifel den Installateur, der die Anlage und die Zähler eingebaut hat.

  • Wenn es keinen Wärmemengenzähler für den Wasserkreislauf gibt, dann ist es korrekt, mit der Formel zu rechnen. Und wenn die Zäherwerte stimmen, dann sind es eben 51,8%. Kann vorkommen. Allerdings darfst du nicht mit den Verbrauchswerten der Zähler ins Verhältnis setzen, sondern mit den kWh des gekauften Brennstoffs.


    Du brauchst aber das Wasser für die einzelnen Wohnungen nicht in kWh umrechen, sondern du teilst dann nur die Kosten nach den Verhältnis der cbm auf.


    Und ich hoffe, du hast nicht vor, den Mietern die Abrechnung in der Form zu geben wie im Anhang zu sehen. Denn das wäre so formell unwirksam.


    Bist du sicher, dass du das selber machen möchtest anstatt vielleicht doch lieber eine Abrechnungsfirma zu beauftragen?

  • Die 51% von mir waren falsch. Ich bin jetzt bei den Kosten für Warmwasser bei 34%. Meine Frage wäre noch, ob man bei den Heizkosten für Warmwasser ebenfalls mit Gradtagszahlen rechnen muss?


    Natürlich nicht :)


    Nein danke.

  • Wie wird beim Warmwasser denn ohne Gradtagszahlen abgerechnet? Ich lese überall, dass man es bei allen warmen Nebenkosten macht.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Ein Forum ist für die erste Einschätzung der Rechtslage da. Ein

    Seminar für die richtige Berechnung von Nebenkosten kann

    das Forum nicht leisten. Bitte nehme Sie das zur Kenntnis,

    folgen der Empfehlung von Fruggel und

    wenden sich bitte an einen Dienstleister für Nebenkostenabrechnungen.


    Gruß

  • Wie man die Heizung benötigt unterscheidet sich je nach Jahreszeit, deshalb die Gradtagszahlen. Warmwasser hingegen hängt nicht von der Jahreszeit ab, das braucht man immer gleichmäßig viel.