Guten Tag Zusammen,
ich bin mir gerade mit meinem Vermieter über die Abrechnung der Heizkosten meiner Wohnung uneinig.
In meiner Wohnung wird der Verbrauch über einen Wärmezähler ermittelt. Dieser ist, wie ich mittlerweile erfahren habe, seit knapp 10 Jahren nicht mehr geeicht. Die Wärmezähler der 10 Nachbarwohungen sind auch defekt oder nicht geeicht. Die Ablesefirma verweigerte Ende '22 erstmalig die Ablesung mit der Begründung, ungeeichte Zähler dürfen Sie nicht ablesen.
In der Nebenkostenabrechnung für 2022 wurden die Heizkosten nun auf meine Wohnfläche heruntergebrochen und sind um Faktor 5 höher wie die Jahre davor.
Mein Verbrauch für '22 nach Zähler wäre ca. 10% geringer wie im Vorjahr.
Energiekostensteigerung etc. sind mir bewusst. Auch, dass ich die letzten Jahre vielleicht Glück hatte und durch den ungeeichten Zähler viel zu wenig bezahlt haben könnte.
Letztendlich möchte ich meinen Verbauch bezahlen, nicht mehr und nicht weniger.
Dazu kommt, dass es im Haus immernoch keine Lösung für den Umbau der Zähler gibt und ich für '23 das gleiche Szenario erwarte.
Mein Vermieter weist mich in der Diskussion leider mit der Antwort, es wäre alles juristisch korrekt, zurück, weswegen ich mich nun selbst zum Thema informieren möchte.
Wisst Ihr ob diese Art der Abrechnung für meine Situation nun zulässig ist?
Ich habe irgendwo gelesen, dass man bei Abrechnungen über die Wohnfläche pauschal 30% der Kosten reduzieren "darf"?
Ihr würdet mir mit ein paar konstruktiven Tipps sehr weiterhelfen.
Viele Grüße,
Punzel