Küche muss bei Auszug raus - Wandfliesen auch?

  • Hallo zusammen,

    Ich befinde mich in folgender Ausgangssituation: ich bin vor knapp 5 Jahren in eine Mietwohnung eingezogen. Vor mir hat der damalige Eigentümer noch selbst in der Wohnung gewohnt. Der damalige Eigentümer hat mir damals zum Einzug die Küche geschenkt (es ist eine alte Küche). Zitat aus dem Mietvertrag: „Die Einbauküche bekommt der Vermieter geschenkt“. Jetzt habe ich das Mietverhältnis gekündigt und soll zum Auszug die Küche ausbauen. So weit so gut, sie ist ja vertraglich auch mein Eigentum.

    Nun zu meiner Frage: die Rückwand der Küche ist über der Arbeitsfläche gefliest (bis zu den hängenden Küchenschränken). Muss ich diese Fliesen zu meinem Auszug auch entfernen?

    Vielen Dank für eure Insights!

    Liebe Grüße

  • Muss ich diese Fliesen zu meinem Auszug auch entfernen?

    Nein. Fliesen sind fester Bestandteil der Wand und gehören daher zur Wohnung. Falls der Vermieter die Entfernung verlangen sollte, will er nur Arbeit abwälzen.

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