Endlich Balkon! Was darf ich? Keine Info im Mietvertrag!

  • Hallo ihr da draußen...
    Ich wohne nun endlich seit dem 1. Januar 2010 in einer neuen Wohnung mit einem super großen Balkon. Nun hatte ich zuvor noch nie einen Balkon und wollte mich schon mal vorab informieren, was ich denn so alles auf dem Balkon machen darf. Insbesondere geht es mir da ja um den Sommer und um die Zeit, die ich vielleicht mit ein paar Freunden oder Gästen auf dem Balkon verbringe... Ich habe schon in meinem Mietvertrag nachgeschaut, doch da steht nichts drin. Und meinen Vermieter möchte ich deswegen auch nicht unbedingt ansprechen...
    Also, schickt mir doch mal bitte ein paar Verhaltensregeln oder so... Danke!!! :)

  • ...hier ein paar Verhaltensregeln:

    - Freunde, Nachbarn oder Verwandte dürfen auf den Balkon eingeladen werden.
    - Auf dem Balkon kann allein oder gemeinsam gegessen, getrunken und gefeiert werden, aber nur solange die Interessen der Nachbarn gewahrt sind.
    - Zu diesen Interessen gehört explizit das Ruhebedürfnis der Nachbarn, welches ab 22.00 Uhr gilt und bis Morgens um 7.00 Uhr anhält.

    Aber auch hier Achtung, denn zum Beispiel laute Gespräche, Lachen oder Musik hören auf dem Balkon und im Freien (z.B. im Innenhof oder im Garten) wirken sich meist vom Lautstärkepegel stärker aus und können so schnell von Nachbarn als störender empfunden werden, als das Feiern in der Wohnung, wenn die Fenstern und Türen geschlossen sind.