Seid gegrüßt,
Meine Frage ist, ob im folgenden Fall, eine Mieterhöhung durch Umlage möglich ist oder nicht.
Folgender Fall: Vermieter eines großen MFH tauscht alte Gasheizung gegen neue aus und möchte die Kosten per Mondernisierungsumlage umlegen. Mein Vermieter denkt wahrscheinlich, ich hätte keinen Staffelmietvertrag, weil ich ursprünglich einen normalen Mietvertrag unterschrieben habe. Allerdings habe ich Ende letzten Jahres eine Nachtragsvereinbarung unterschrieben, in der es um die Miethöhe geht. Es wird ein Zeitpunkt genannt, zu dem sich die Miete erhöht mit der entsprechenden Miethöhe. Genauso, wie in einer Staffel. Ich hatte nämlich auf die Einhaltung der Mietpreisbremse geklagt und der Vermieter hat dann irgendwann über diese Nachtragsvereinbarung nachgegeben. Diese Nachtragsvereinbarung habe ich als anonymisierten Scan angehängt. Die Vereinbarung wurde erwirkt.
Der Vermieter hat mir gerade geschrieben, dass die Baumaßnahmen voraussichtlich vom 18.07.2023 bis 19.07.2023 durchgeführt werden. Meine Staffel hat die letzte Erhöhung am 01.08.2023, also kurz danach. Ich habe recherchiert und gefunden, dass Modernisierungen, die während der Laufzeit einer Staffel durchgeführt wurden, nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Auch nicht nachträglich, nach Ende der Staffel. Es ginge demnach darum, zu interpretieren, welcher Zeitraum genau gemeint ist. Ist das tatsächlich der Zeitraum, in dem die Arbeiten stattfinden werden oder kann das auch ein eventuell späteres Rechnungsdatum sein? Es geht hier ja wirklich nur um wenige Tage bis zum Ende meiner Mietstaffel. Ich habe Folgendes finden können:
LG Berlin, Urteil vom 28.02.2018 - 65 S 225/17
Für mich wäre zufälligerweise das gleiche Landgericht zuständig, falls es zu einem Prozess mit zweiter Instanz kommen sollte, aber nicht notwendigerweise die gleiche Kammer des Gerichts (mir nicht bekannt).
Über Feedback würde ich mich freuen.