Zahlungsaufforderung nach ungerechtfertigter Mieterhöhung

  • Hey,


    kurz vorweg: Hausverwaltung reagiert auf Schreiben/Anfragen nur wenn sie vom Anwalt kommen (gilt für alle im Haus, nicht nur für uns). Ziel ist also leider nicht mehr ein guter einvernehmlicher Umgang.


    Wir haben einen Indexmietvertrag. Eine Mieterhöhung darf also nur alle 12 Monate erfolgen und muss 2 Monate vorher angekündigt werden. Nachdem wir im September

    die letzte Indexerhöhung hatten, kam nun im April das Schreiben, dass im Juni die nächste Erhöhung fällig ist.


    Nach kurzer Rücksprache mit einem Anwalt haben wir dieses Schreiben ignoriert. Andere Mieter im Haus haben sich beschwert. Antwort der Hausverwaltung: Schreiben ging automatisch raus, unser Fehler, Sorry. Ich war schon etwas traurig, dass sie auf den Fehler hingewiesen wurden, weil ihnen das ermöglicht, nun fristgerecht doch noch die mögliche Erhöhung für September anzukündigen.


    Als heute Post kam, dachte ich dass ist sie jetzt. Stattdessen ist das aber eine Zahlungsaufforderung, weil wir die (ungerechtfertigte) Mieterhöhung nicht bezahlt haben.


    Frage: Wie jetzt vorgehen? Ich würde das gerne solange wie möglich ignorieren (alleine um ihnen mal zu zeigen wie das ist, wenn einfach konsequent alles ignoriert wird), um ihnen nicht zu schnell die Möglichkeit zu geben zeitnah eine dann fristgerechte Erhöhung anzukündigen. Wäre das klug? Wie sieht das mit möglichen Mahngebühren aus?

  • Es wäre durchaus denkbar, dass die Zahlungserinnerung auch automatisch versendet wurde. Ich finde es grundsätzlich nicht richtig, solche Schreiben zu ignorieren. Ich würde dem schon widersprechen, allerdings braucht es hierfür erst einmal keinen Anwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich würde das gerne solange wie möglich ignorieren

    Überlegen wir mal, was dabei rein theoretisch vielleicht passieren könnte. Die Hausverwaltung würde wahrscheinlich mit dem Mahnverfahren weiter machen. Irgend wann wird man einen Mahnbescheid beantragen. Aber es ist offen wann. Denn es kommt in den Augen der Hausverwaltung ja jeden Monat etwas zum Rückstand dazu. Also wird man vielleicht abwarten, bis was zusammen gekommen ist. Wenn dann ein Mahnbescheid kommt, würdest du dem innerhalb von 14 Tagen widersprechen.


    Dann könnte es auch sein, dass die Hausverwaltung auf die Idee kommt, dich kündigen zu wollen. Für eine fristlose Kündigung muss aber ein Betrag an Rückständen aufgelaufen sein, der zwei Monatsmieten entspricht. So weit wird es aber gar nicht kommen. Denn die Mieterhöhung ist ja nicht unwirksam, sondern sie wirkt einfach nur zum späteren Zeitpunkt, also nach dem Jahr, in dem die Miete gleich geblieben ist. Ab dann zahlst du die geforderte Summe und die Hausverwaltung kann sich überlegen, ob sie ihren Fehler einsieht oder Mahnbescheid beantragt.

  • Die Mieterhöhung ist eben nicht zu einem späteren Zeitpunkt wirksam. Es bedarf einer neuen Ankündigung mit 2 Monaten Vorlauf mit dem dann aktuellen Index. Ich kann also solange die alte Miete zahlen, bis die korrekte Ankündigung der Erhöhung kommt.

    Das ist ja der Grund warum ich so lange wie möglich ignorieren will.

    Aber trotzdem schon mal Danke für deine Antwort!

  • Das ist ja der Grund warum ich so lange wie möglich ignorieren will.

    Fruggel schrieb, was Dir theoretisch blühen kann, d.h. Mahnbescheid oder Klage. Natürlich wäre eine solche Klage substanzlos, bedeutet aber trotzdem Arbeit und Ärger für dich.

    Eine E-Mail oder ein Brief ist schnell geschrieben. Man muss nicht immer "aus Prinzip" trotzig reagieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Antwort von fruggel fand ich sehr gut. Wir können es hiermit belassen.

    Was du nicht verstehst: Ich bin nicht aus Prinzip trotzig, sondern weil ein Schreiben von mir mit denen ich sie mit dem Kopf auf ihren Fehler stoße, dazu führen würde, dass ich früher als sonst eine erhöhte Miete zahlen muss, weil sie dann natürlich sofort eine neue und dann in 2 Monate gültige Ankündigung einer Mieterhöhung schicken würden.

  • Es bedarf einer neuen Ankündigung mit 2 Monaten Vorlauf

    Das gilt bei einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Höhe nach §558 BGB. Denn dort steht ausdrücklich, dass der Vermieter die Erhöhung nicht vor Ablauf von 12 Monaten erklären kann. Bei einer Indexerhöhung verhält es sich aber anders, denn dieser liegt ein anderer Paragraph § 557b BGB zugrunde.

  • Habe den Paragraphen angeklickt und dort steht:


    (2) Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. ...


    (3) Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten.

  • Dort steht im Gegensatz zu §558 nicht, dass die Erhöhung erst nach Ablauf von einem Jahr erklärt werden kann. Es steht nur da, dass die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben muss, sonst nichts. Deshalb ist die Erklärung trotzdem wirksam, aber eben erst zum späteren Zeitpunkt.


    Es ist aber in Ordnung, wenn du anderer Meinung bist. Letztlich kannst nur du entscheiden, wie du vorgehen möchtest. Ich habe dir nur gesagt, wie es sich vom Gesetz her verhält, weil ich nicht möchte, dass du Schwierigkeiten bekommst.