Angekündigter Hausverkauf kurz vor Geburt des ersten Kindes

  • Hallo zusammen,

    ich wohne mit meinem Mann seit 7 Jahren zusammen in einer privat vermieteten Mietwohnung (EG) eines Zweifamilienhauses. Die Wohnung im OG ist ebenfalls vermietet (Mieter wohnen dort bereits seit 10 Jahren)

    Unser Vermieter hat uns vor kurzem mitgeteilt, dass er das Haus verkaufen wird - und es ist auch in diversen Immobilienportalen tatsächlich jetzt schon inseriert.

    Nun zum Problem:

    Wir erwarten Ende August unser erstes Kind. Da uns von dem Hausverkauf bis gestern nichts mitgeteilt wurde, haben wir in den letzten Monaten alles dafür neu eingerichtet, Möbel gekauft, Garten "grundsaniert", Elternzeit geplant und angekündigt, usw. und stehen jetzt kurz vor der Geburt völlig unerwartet vor der plötzlichen Entscheidung des Vermieters.

    Sicherlich dauert die Abwicklung eines Hausverkaufes eine Weile, und auch wissen wir nicht, ob ein potentieller Käufer das Haus evtl. weitervermieten würde. Auch haben wir noch keine Info über das Thema Besichtungstermine. Aber dennoch bereitet uns die Situation große Bauchschmerzen.

    Folgende Fragen stellen wir uns:

    1. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, Besichtigungstermine für Kaufinteressierte für einen Zeitraum X pauschal zu verweigern? Es wäre für uns wirklich ein maximaler Eingriff in unsere Privatsphäre, wenn wir es nun dulden müssten, wöchentlich (oder sogar öfter) eine Gruppe von Unbekannten durch unsere vier Wände laufen zu lassen (hochschwangerer Frau bzw. Neugeborenes).

    2. Im Falle, dass sich sehr schnell ein neuer Käufer findet und das Haus auch relativ zügig kauft - gibt es irgendeine Regelung die unter den Umständen zu einer Verlängerung unsere Kündigungsfrist führt (6 Monate müssten das ja sein)? Ich befürchte, dass wir so leicht keine vergleichbare Wohnung zu solchen Konditionen finden werden, da wir in den letzten Jahren nur sehr moderate Mieterhöungen ertragen mussten und die aktuellen Mietpreise deutlich höher sind (+ mangelnde Verfügbarkeit). Dies kombiniert mit dem Einkommensausfall durch Elternzeit ist wirklich suboptimal. (+ Zusatzaufwand für ungeplanten Umzug mit Kleinkind)

    Aus Erfahrung wissen wir, dass unser Vermieter relativ wenig auf unsere Interessen gibt und höchstwahrscheinlich keine Rücksicht nehmen wird, solange es keine rechtlichen Gründe gibt.

    Könnt ihr uns bei den beiden Fragen evtl. weiterhelfen?

    Viele Grüße

    Maja

  • 1. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, Besichtigungstermine für Kaufinteressierte für einen Zeitraum X pauschal zu verweigern? Es wäre für uns wirklich ein maximaler Eingriff in unsere Privatsphäre, wenn wir es nun dulden müssten, wöchentlich (oder sogar öfter) eine Gruppe von Unbekannten durch unsere vier Wände laufen zu lassen (hochschwangerer Frau bzw. Neugeborenes).

    Nein, leider nicht. Solche Besichtigungstermine sind auch dann wahrzunehmen. Man kann die Termine ja aber mit dem Vermieter absprechen.

    Im Falle, dass sich sehr schnell ein neuer Käufer findet und das Haus auch relativ zügig kauft - gibt es irgendeine Regelung die unter den Umständen zu einer Verlängerung unsere Kündigungsfrist führt (6 Monate müssten das ja sein)? Ich befürchte, dass wir so leicht keine vergleichbare Wohnung zu solchen Konditionen finden werden, da wir in den letzten Jahren nur sehr moderate Mieterhöungen ertragen mussten und die aktuellen Mietpreise deutlich höher sind (+ mangelnde Verfügbarkeit). Dies kombiniert mit dem Einkommensausfall durch Elternzeit ist wirklich suboptimal. (+ Zusatzaufwand für ungeplanten Umzug mit Kleinkind)

    Aktuell beträgt die Frist 6 Monate. Bei 8 Jahren wären das dann 9 Monate.

    Theoretisch könnt ihr einer Kündigung nach § 574 BGB widersprechen.

    Die Tatsache, dass die Mieten anderer Wohnung teurer sind, wäre jetzt aber keine Härte. Das wäre nur der Fall, wenn es gar keinen anderen Wohnraum gibt.

    Aus der eigene Erfahrung heraus kann ich aber sagen, dass die Abwicklung eines solchen Kaufs einige Zeit in Anspruch nimmt. Eine Kündigung kann in der Regel ja nur dann erfolgen, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Das kann durchaus mal Wochen oder Monate dauern. Eine Kündigung im kommenden Winter habt ihr also vermutlich nicht zu befürchten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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