Guten Tag liebes Forum,
ich bin hier neu, weil ich gerade nicht mehr so ganz weiter weiß.
Vielleicht finde ich ja hier einen Rat um nicht direkt zu einem Anwalt gehen zu müssen.
Folgender Sachverhalt ist bei mir vorhanden:
Ich habe einen Mietvertrag seit dem 16.09.2021 und vor kurzem die fristlose Kündigung erhalten, da ich angeblich die Mieten für Juni und Juli 2023 nicht bezahlt hätte.
Die Tatsache ist aber das diese sehr wohl bezahlt sind und mir auch schon telefonisch vom Vermieter bestätigt worden sind. Die nette Dame am Telefon meinte auch, dass es wohl kleinere Beträge aus den Vormonaten gewesen sein sollen, die sich dann immer mehr aufgebaut haben. Sie erklärte auch, dass immer mit einer aktuellen Mietzahlung, die Schulden der sonstigen Mieten (oder offenen Posten) quasi bezahlt werden. So heißt es also in meiner aktuellen fristlosen Kündigung, dass ich die beiden Monate Juni und Juli nicht bezahlt hätte. Was aber wie schon geschrieben sehr wohl der Fall ist.
Es gab einen Fall, dass Versorgerforderungen aus Strom angefallen sind, welche aber inzwischen geklärt sind, da ich Probleme hatte den Versorger rechtzeitig zu wechseln.
Ich habe aber in den meisten Mietzahlungen mehr gezahlt als die eigentliche Warmmiete beträgt. Für mich habe ich sogar eine Excel-Tabelle erstellt, mit den tatsächlichen Zahlungen abgeglichen mit den Kontoauszügen und deren Wertstellung meiner Bank.
Laut Kündigung soll ich offene Posten in Höhe von über 1.700 Euro haben. Laut meiner Excel-Tabelle und sogar der Verrechnung der Nebenkostenabrechnung (350 Euro Haben als Verrechnung) habe ich aber höchstens ein Soll von aufgerundet 160 Euro.
Es ist noch ein klein wenig "komplizierter" im ersten Monat habe ich einen Erlass der ersten Nettokaltmiete erhalten, wegen fehlender Küche. Da war mein Vermieter so gütig und hat mir das auch in den Mietvertrag geschrieben.
Am Telefonat habe ich schon mehrfach einen Termin und Rückruftermin vereinbart, damit das Forderungsmanagement mich zurückruft. Ebenso habe ich auch schon eine detaillierte Zahlliste (mit offenen Posten) angefordert. Leider ist diese noch nicht angekommen. Des Weiteren habe ich schon meine Zahlungsnachweise (Kontoauszüge mit Wertstellung) zu meinem Vermieter gesendet.
Ich habe auch gefragt, ob es möglich wäre, die Zahlung der Miete von Mitte des Monats auf Ende des Monats zu legen, da ich meinen Lohn auch erst Ende des Monats erhalte. Da meinte die nette Dame am Telefon, dass es wohl nicht möglich sei, da Mietzahlungen im Voraus stattfinden und sie sowas auch nur einmal in ihrer ganzen Laufbahn bei einem einzigen Mieter mitbekommen hätte.
Meine Fragen nun:
- Kann man wirklich nicht die Mietzahlung auf Ende des Monats legen, auch wenn man angeboten hat die Hälfte der Miete zu zahlen, damit eben quasi der Zahlzeitpunkt auf Ende des Monats gelegt werden kann, damit ich nicht dauernd eine Mahnung erhalte, weil ich die Miete nicht gezahlt hätte oder ist das einfach deren Präferenz (weil die das nicht wollen)?
- Ist die Kündigung überhaupt gültig, wenn dort als Position drin steht, dass Juni und Juli 2023 nicht bezahlt wäre, obwohl diese eindeutig durch meine Bank nachweisbar überwiesen und Wertgestellt wurden? (Erklärung dazu oben im Text warum der Vermieter das auf Juni und Juli setzt aus alten Mieten)
- Die Kündigung wurde so geschrieben, dass wenn ich bis zum 23.07.2023 die komplette Summe bezahle, diese dann ungültig wird. Das ist aber ein Sonntag. Müssen Kündigungs- respektive Zahldaten nicht an einem Werktag angegeben werden, da Banken am Wochenende und an Feiertagen ja nicht Wertstellen?
Ich hoffe mein Anliegen wurde von mir recht gut erklärt. Sollten Fragen offen sein, gerne raus damit, ich versuche diese weiter zu erläutern oder mehr Infos geben zu können.
Danke schon mal im Voraus für alle hilfreichen Antworten oder auch deren Versuche.
LG
Daniel