Hallo,
bin neu hier, etwas geschockt durch meine Post und deshalb meine Frage:
Unser Mietvertrag begann in 10/2014. Der Vermieter hatte in 07/2017 die Kaltmiete erhöht, indem er mit einer Anpassung zur Vergleichsmiete argumentiert hat.
Nun möchte er heute, 07/2023, die Miete erhöhen, indem er die Miete dem Verbraucherpreisindex anpasst.
Dazu hat er die Indexpunkte von 10/2014 (Beginn des Mietervertrages) genommen und es zum heutigen Indexpunktestand angepasst.
1) Müsste der Vermieter nicht die Indexpunkte vom Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung nehmen, auch wenn diese Mieterhöhung nicht nach Preisindex, sondern nach Vergleichsmiete angepasst wurde?
2) Darf der Vermieter eine Mietanpassung sowohl nach Vergleichsmiete, als auch nach Preisindex vornehmen? Oder muss er sich für einen der Varianten entscheiden?