Zähler bei zusätzlichem Holzofen

  • Hallo

    Wenn ich das richtig mibekommen haben können Mieter die Nebenkosten der Heizung um 10% senken wenn der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung keinen Zähler für Warmwasser verwendet.

    Wie sieht es nun aber bei folgendem Fall aus.

    Ein Haus hat drei Wohnungen (zwei Mietwohnungen und eine Wohnung die als Ferienwohung verwendet wird).

    Alle Wohnungen sind da der Zentralheizung angechlossen. Sie verfügen aber zusätlich auch noch über Holzkamine bzw Grundöfen.

    Gibt es hier eine Ausnahme, wenn die Mieter einen Großteil der Raumheizung ohnehin über die Holzöfen betreiben dessen Holz aus

    A. Deren Privateigentum stammt

    oder

    B . Von dem Vermieter eingekauft und den Mietern zum Verbrennen zur Verfügung gestellt wird.

    Wann gibt es da Ausnahmen von der 10 % Reglung?

    Wie soll denn zb der Verbrauch von Holz für die Holzheizung gemessen und berechnet werden?

    Vielen Dank!

  • Gibt es hier eine Ausnahme, wenn die Mieter einen Großteil der Raumheizung ohnehin über die Holzöfen betreiben

    Nein, für den Betrieb eines Holzofens gibt es keine Ausnahmen. Sobald es eine verbundene Zentralheizung ist, gilt die Heizkostenverordnung.

    Wie soll denn zb der Verbrauch von Holz für die Holzheizung gemessen und berechnet werden?

    Der Vermieter weiß, wie viel ihm das Holz gekostet hat und das kann er dem Mieter entsprechend weiter belasten

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe gelesen dass dann wenn 25 % der Fläche nicht erfaßt werden können was den Verbrauch angeht keine Pflicht zur Erfassung durch einen Zähler besteht.

    Die Holzöfen werden von den Mietern selber mit dem Holz des Mieters geschührt - Zusätzlich zu der Menge des Warmen Wassers für Heizung und Nutzwasser mußte dann wohl die Holzmenge erfaßt werden die jeder Mieter im Laufe des Jahres verbrennt? Also fleißig Holzscheite zählen und hoffen dass da Mieter sich dabei vertut?!?

    Wie soll das in der Praxis gehen - Wird problematisch!

    Kann doch wohl nicht wahr sein!! :(

  • dann wenn 25 % der Fläche nicht erfaßt werden können was den Verbrauch angeht keine Pflicht zur Erfassung durch einen Zähler besteht.

    Da hast du etwas durcheinander gebracht. Das solltest du nochmal lesen.

    mußte dann wohl die Holzmenge erfaßt werden die jeder Mieter im Laufe des Jahres verbrennt?

    Nein. Die Kaminöfen betreffen nur die einzelne Wohnung. Für die Verteilung der Heizkosten hingegen ist nur relevant, was durch die Zentralheizung geht. Es gibt Zentral- oder Etagenheizungen mit Holz, da wäre es etwas anderes, aber das ist laut deiner Beschreibung nicht der Fall.

    Du hast ja schon geschäftlichen Kontakt zu mir. So solltest du ernsthaft in Erwägung ziehen, mir dann die Erstellung der Betriebskostenabrechnung zu überlassen wenn es soweit ist. Die Abrechnung sollte passen und nicht ein Stochern im Trüben sein bildlich gesprochen.

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