Hallo
Wenn ich das richtig mibekommen haben können Mieter die Nebenkosten der Heizung um 10% senken wenn der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung keinen Zähler für Warmwasser verwendet.
Wie sieht es nun aber bei folgendem Fall aus.
Ein Haus hat drei Wohnungen (zwei Mietwohnungen und eine Wohnung die als Ferienwohung verwendet wird).
Alle Wohnungen sind da der Zentralheizung angechlossen. Sie verfügen aber zusätlich auch noch über Holzkamine bzw Grundöfen.
Gibt es hier eine Ausnahme, wenn die Mieter einen Großteil der Raumheizung ohnehin über die Holzöfen betreiben dessen Holz aus
A. Deren Privateigentum stammt
oder
B . Von dem Vermieter eingekauft und den Mietern zum Verbrennen zur Verfügung gestellt wird.
Wann gibt es da Ausnahmen von der 10 % Reglung?
Wie soll denn zb der Verbrauch von Holz für die Holzheizung gemessen und berechnet werden?
Vielen Dank!