Hausfriedensbruch wegen Aufsperren eines leeren Zimmers

  • Hallo,

    ich wohne in einer ehemaligen Wg alleine in einem Zimmer. Die zwei nebenstehenden Zimmer stehen leer und ich zahle auch nur für mein Zimmer Miete. Ein Zimmer ist von dem Vermieter zugesperrt worden. Nun ist folgendes passiert: Ich habe das Zimmer aufgesperrt und betreten, um 3 Objekte reinzustellen. An einem Tag, als ich auswärts war, hat der Vermieter die Wohnung betreten und das aufgesperrte Zimmer mit den Obekten entdeckt und fotografisch festgehalten. Das Zimmer ist nun wieder verschlossen und die Objekte sind draußen. Das Zimmer hat keinen Schaden davongetragen. Nachdem ich mich bei dem Vermieter entschuldigt habe und versprochen habe, dass ich das Zimmer nicht mehr betreten werde, möchte der Vermieter dennoch juristische Wege einleiten und wirft mir Hausfriedensbruch vor und droht mir mit der fristlosen Kündigung.

    Ist die Tat dermaßen hoch, dass auf mich eine Geldbuße oder Schlimmeres wartet, trotz des Versprechens, keine Folgetat zu begehen? Wie sind meine Rechte?

    Danke für eure Hilfe

  • Hausfriedensbruch ist das nicht unbedingt. Denn das erfordert meistens, dass in dem Zimmer jemand wohnt, also seinen privaten Bereich hat. Außerdem kann es je nach Situation auch sein, dass du annehmen musstest, das Zimmer vorübergehend wie einen Gemeinschaftsraum benutzen zu können. Und fristlos kündigen kann der Vermieter allenfalls im Wiederholungsfall, wenn du seine mündliche Abmahnung ignorierst und nochmal rein gehst.

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