Einrichtungsgegenstände aus hygienischen Gründen ersetzen - Kein Defekt Kühlschrank

  • Hallo allerseits!

    Ich bin vor einer Woche in eine neue Wohnung eingezogen. Diese wurde in unrenoviertem Zustand übergeben und ist in einem nicht so guten Zustand.

    Es wurde in der Wohnung geraucht, alles ist vergilbt, dreckig und eklig. Es gibt zahlreiche Mängel- die Heizung ist defekt, das Siphon in der Küche läuft aus, Grünspan im Bad, Schimmel an den Fugen, ein verdrecktes WC... Ich habe alles geschrubbt und gestrichen, den Klodeckel und die Duschbrause und Schlauch ersetzt. Nun wollte ich heute in der Einbauküche dem kleinen Kühlschrank an den Kragen. Dieser war ebenso sehr dreckig, die Lüftung darüber ist komplett verklebt, braun und stinkt. Der Kühlschrank riecht auch schlecht und darin befinden sich gelbe-orangene Ablagerungen, von denen ich dachte, ich bekäme sie weg- hab ich aber nicht. Ich möchte diesen Kühlschrank so nicht benutzen, weil ich mich wirklich sehr ekele. Der Kühlschrank sieht auch schon uralt aus, hat kein richtiges TK-Fach und verbraucht sicher sehr viel Strom. Habe ich ein Recht auf einen neuen Kühlschrank?

  • @sdrinks

    Moin,

    es ist schon erstaunlich, wie manche Leute wohnen. Ich hoffe, sie haben entsprechend günstige Konditionen ausgehandelt, so einen Zustand zu übernehmen, denn der einzige Vorteil ist die unrenovierte Übergabe bei Auszug.

    Haben sie mit einer Sperrschicht das schöne Gelb vor dem Anstrich vorgestrichen, sonst kommen Geruch und Gilb alsbald wieder.

    Der Kühlschrank ist Sondermüll, und muss von ihnen fachgerecht, also bei einer entsprechenden Firma, entsorgt werden. Anspruch auf einen Neuen haben Sie nicht. Wieso auch, sonst hätten Sie auch Ansprüche auf die Renovierung, neue Spüle etc. .

    Allerdings ist der Vermieter für die Instandsetzung der Heizung zuständig!

  • und muss von ihnen fachgerecht, also bei einer entsprechenden Firma, entsorgt werden

    Warum soll man das als Mieter machen müssen? Und was ist, wenn der Vermieter beim Auszug sein Eigentum zurück bekommen möchte, das er mitvermietet hat?

    Anspruch auf einen Neuen haben Sie nicht.

    Warum sollte der Vermieter nicht auch eine Instandhaltungspflicht für mitvermietete Gegenstände haben?

  • Fruggel

    Moin,

    klar, Alles möglich, hat der/die ThreadstarterIN aber nichts von erwähnt. Ich bin von einer Übernahme wie besichtigt ausgegangen, und hatte mich schon wegen des Frigos gewundert, weil sie nicht auf dessen Beseitigung bestanden hat. Der gehörte aber wohl zum Gesamtensemble des Gesamtbildes.


    Wurde nicht erwähnt, dass die/der ThreadstarterIN Ggstände übernehmen kann/würde. Das würde ja auch meines Wissens nach eine Zusatzvereinbarung bedeuten?

    Mit den zurückgelassenen Gegenständen in Wohnungen, insbesondere Kühlgeräte, gibt es immer wieder Streit, so auch bei mir, und weil eben hochgefährlicher Sondermüll, stehen die immer wieder das Straßenbild zierend am Bürgersteig, oder schon mal im Wald.

  • Wurde nicht erwähnt, dass die/der ThreadstarterIN Ggstände übernehmen kann/würde

    Eben. Daher sind die Gegenstände Eigentum es Vermieters. Einfach so entsorgen geht also nicht, weil man sonst schadenersatzpflichtig werden könnte.

    zurückgelassenen Gegenständen in Wohnungen, insbesondere Kühlgeräte, gibt es immer wieder Streit

    Wenn der vorherige Mieter die Gegenstände zurück gelassen hat, dann ist man nicht verpflichtet, diese in der Wohnung zu behalten. Man kann bei der Übergabe der Wohnung verlangen, die Wohnung leer zu bekommen. Der Vermieter hätte ja auch vom Vormieter verlangen können, die Sachen abzuholen. Der Vermieter hat also keinen Nachteil.

  • Vielen Dank für die Antworten! Der Kühlschrank ist tatsächlich Eigentum der Vermieter.

    Ich hatte leider bei der Besichtigung genau zwei Minuten, bevor ich aus der Wohnung geworfen wurde mit den Worten "Die Handwerker kämen jetzt". Daher sind mir etliche Probleme nicht aufgefallen und ich habe den Vertrag aus der Not heraus unterschrieben, da ich ansonsten 2 Wochen später auf der Straße gesessen hätte. Ich wünschte, ich hätte es nicht getan.

    Ich würde den Kühlschrank ja sogar selbst ersetzen und den alten in den Keller stellen, aber ich ekle mich so sehr davor, diesen nur anzufassen, weil die komplette Lüftung so braun und verklebt ist und ich mir gar nicht ausmalen will, was da alles hinter steckt. Könnte man nicht darum bitten, dass der Kühlschrank von den Vermietern aufbewahrt wird und dort, wo er stand, gereinigt wird, wenn sie ihn unbedingt behalten möchten? Ich will das stinkende Ding nicht bei meinen Sachen im Keller haben...

    P.S.: Nein, ich habe keine Sperrfarbe verwendet, weil ich nicht wusste, dass darin geraucht wurde. Ich war wie gesagt bei der Besichtigung nur 2 Minuten dort drin, allerdings waren da alle Fenster und die Tür auf... den muffigen Geruch habe ich mir zunächst dadurch erklärt, dass die Wohnung laut Vermieter 3 Monate leer stand

  • sbrinks

    Was ist das denn für ein Vermieter? Unter Druck zu setzen scheint bei dem Strategie zu sein, um kritische Mietwillige zu übereilten Unterschriften zu nötigen. Klar, dass das Teil da noch steht, aber dann muss der tatsächlich für die Entfernung a. d. Wohnung sorgen, falls sie sich nicht im Stress dazu bereit erklärt haben.

    Falls sie doch länger in der Wohnung bleiben wollen, Rücktritt ist ihnen nicht möglich? Ansonsten würde ich ihnen raten, Alles noch einmal zu malern, aber mit Sperrschicht. Sonst geht der Geruch nie raus, oder sie fangen auch das Schmöken an, was ich nicht hoffe.

    Welche Handwerker kommen denn da, sie übernehmen ja "Unrenoviert", ne?

  • Ich hatte leider bei der Besichtigung genau zwei Minuten, bevor ich aus der Wohnung geworfen wurde

    Die Frage stellt sich jetzt eher, wie die Übergabe der Wohnung gelaufen ist. Da hätte man die Sachen bemängeln können. Da es ja erst eine Woche her ist, kann man das vielleicht nachholen. Außerdem könnte vielleicht ein Widerrufsrecht bestehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Es kommt aber darauf an, was das gewünschte Ziel nun ist, das erreicht werden will.

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