Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung - Keine Antwort

  • Hallo zusammen,

    ich habe gegen unsere Nebenkostenabrechnung Widerspruch schriftlich und fristgerecht per Fax am 11.06.2023 erhoben. Statt einer Antwort erhielt ich heute eine Mahnung.

    Gibt es Fristen für die Beantwortung eines Widerspruchs? Was kann ich jetzt tun?

  • Ein Vermieter ist gar nicht verpflichtet zu antworten. Daher gibt es auch keine Fristen. In dem Fall könnte man aber mal zum Telefon greifen und nachfragen, warum man nicht den Widerspruch beantwortet.

    Allerdings könnte es auch möglich sein, dass der Widerspruch unzureichend begründet ist. Dann darf der Vermieter den Widerspruch als gegenstandslos betrachten als hätte er keinen bekommen.

    Zahlungspflichtig ist man aber trotzdem. Zumindest mit dem Teil der Forderung, der unbestritten ist. Den Teil, gegen den man Einwände hat, rechnet man selber heraus und zieht das ab. So hat das zu laufen mit der Abrechnung.

    Mehr als diese allgemeinen Informationen lässt sich leider nicht dazu sagen aufgrund der dürftigen Angaben in der Frage.

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