E-Check auf Betriebkosten umlegbar?

  • Hallo

    Ein Vermieter hat es nach Jahren mal wieder für notwendig befunden, einen E-Check im ganzen Haus durchführen zu lassen ....

    Nun taucht da eine Summe von 1.472,53 € für das ganze Haus mit 3 Wohungen auf.

    Dh. der möchte von jeder Partei 1/3 der Summe haben!! Am liebsten sofort! <X

    Geht das? Kann der das so einfach seinen Mieter aufbrummen oder muss bzw kann der das nicht wenigstens auf einige Jahre aufteilen? Es waren ja in den mindestens 10 Jahren in denen das Haus schon vermietet ist auch noch andere Mieter im Haus und es werden wohl bis zum nächsten E-Check auch noch weitere dazukommen.

    Ist da ein Drittel der hohen Summe wirklich gerechtfertigt oder wie muss der da die Kosten (langfritiger) aufteilen?

    Was ist da übliche Praxis und was wäre möglich?

    Vielen Dank !

  • Nun taucht da eine Summe von 1.472,53 € für das ganze Haus mit 3 Wohungen auf.

    Da würde ich erst einmal mir die Rechnung zeigen lassen.

    E Check für 3 Wohnungen, da finde ich den Preis schon heftig.

    Da sind vermutlich noch Reparaturen und Instandsetzungen auf der Rechnung?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kosten auf mehrere Jahre zu verteilen. Er darf diese in einem Jahr komplett abrechnen. Das ist nach der Rechtsprechung klar.

    Aber wie Golum schon ganz richtig gesagt hat, muss man prüfen, was genau da gemacht wurde und dass da keine nicht umlagefähigen Sachen dabei sind. Und außerdem muss das im Vertrag explizit aufgeführt sein als sonstige Betriebskosten.

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