Ich bin Vorsitzende eines Mieter-Initiative Vereins. Wir standen kurz vor einer Sperrung der Wasserversorgung, da der Vermieter die von den Mietern gezahlten Betriebskosten nicht an den Versorger gezahlt hat. Es handelt sich hier um einen Bestand von ca. 800 Wohnungen.
Meine Frage: Können die Mieter die Betriebskosten direkt an den Versorger zahlen und diesen Betrag dann von der Miete abziehen?