Können Betriebskosten direkt an den Versorger gezahlt werden - Der Vermieter zahlt nicht

  • Ich bin Vorsitzende eines Mieter-Initiative Vereins. Wir standen kurz vor einer Sperrung der Wasserversorgung, da der Vermieter die von den Mietern gezahlten Betriebskosten nicht an den Versorger gezahlt hat. Es handelt sich hier um einen Bestand von ca. 800 Wohnungen.


    Meine Frage: Können die Mieter die Betriebskosten direkt an den Versorger zahlen und diesen Betrag dann von der Miete abziehen?

  • Ja. Das ist möglich. Rechtlich ist der Versorger zwar nicht verpflichtet, dann die Sperrung aufzuheben bzw. nicht durchzuführen, weil mit dem Mietern kein Vertrag besteht. Aber es gilt als treuwidrig, wenn der Versorger trotzdem an die Sperrung festhalten würde.

    Man sollte aber mit dem Vermieter klären, warum er seiner Pflicht nicht nachkommt, um irgend wie zu erreichen, dass diese Situation nicht erneut entstehen kann.