Ein Mieter stellt sich „quer“ und will bei einer Fenstersanierung in der Mietwohnung keine dreifach verglasten Fenster akzeptieren und daher auch den Einbau dieser, durch den Vermieter, verweigern. Der Mieter hat vor 4 Jahren neue zweifach verglaste Fenster erhalten. Der Mieter gibt als Grund an, dass seine Fenster ausreichend dicht seien und die neuen dreifach verglasten Fenster zu wenig Sonnenlicht in die Wohnung hereinlassen würden und somit zugleich gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten wären.
Falls der Mieter nicht einlenkt und der Vermieter vor Gericht zieht, wem würde das Gericht eher Recht zusprechen?